Bericht aus dem Gemeinderat vom 19. März 2024
Bericht aus der Sitzung
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderates
Vorlage: 2024/049
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
Information: In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 27. Februar 2024 wurde kein Beschluss gefasst, der nach § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) öffentlich bekannt zu geben ist.
Bürgerentscheid über die Nutzung kommunaler Flächen für Windenergieanlagen in den Windvorranggebieten BB-02 und BB-27
Vorlage: 2024/017/1
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt, einen Bürgerentscheid mit folgender Fragestellung durchzuführen:
„Sind Sie dafür, dass die Stadt Weil der Stadt in ihrem Eigentum befindliche Flächen in den Windvorranggebieten BB-02 und BB-27 für die Entwicklung von Windenergieanlagen zur Verfügung stellt?“
2. Der Gemeinderat legt den Termin des Bürgerentscheids auf Sonntag, 09.06.2024, fest.
Vorstellung des Forums Energiedialog
Vorlage: 2024/052
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
Information: Der Gemeinderat nimmt von der Vorstellung des Forums Energiedialog Kenntnis.
Stellungnahmen der Gemeindeorgane zum Bürgerentscheid
- Vorgehensweise
Vorlage: 2024/050
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt, dass die in den Gemeindeorganen vertretene Auffassung durch eine gemeinsame Stellungnahme des Bürgermeisters und des Gemeinderates dargelegt wird. Über diese Stellungnahme ist in öffentlicher Sitzung abzustimmen. Das Abstimmungsergebnis wird in der Veröffentlichung nach Fraktionen/Gruppierungen getrennt dargestellt. Darüber hinaus werden die Auffassungen der Fraktionen/Gruppierungen durch eigene Stellungnahmen dargestellt. Der Textumfang ist dabei auf einen Sockel von 700 Zeichen je Fraktion/Gruppierung und zusätzlich 100 Zeichen je Sitz einschließlich Leerzeichen begrenzt.
2. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahmen der Fraktionen/Gruppierungen bis zum 09.04.2024 bei der Verwaltung vorliegen müssen. Andernfalls gilt die Stellungnahme als nicht abgegeben. Dies wird in der Veröffentlichung entsprechend dargestellt.
Stellungnahme zum Bürgerentscheid über die Nutzung kommunaler Flächen für Windenergieanlagen in den Windvorranggebieten BB-02 und BB-27
Vorlage: 2024/033
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen - Ja 24 Nein 1 Enthaltung 1 Befangen 0
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt zum Bürgerentscheid mit der Fragestellung
„Sind Sie dafür, dass die Stadt Weil der Stadt in ihrem Eigentum befindliche Flächen in den Windvorranggebieten BB-02 und BB-27 für die Entwicklung von Windenergieanlagen zur Verfügung stellt?“
wie folgt Stellung:
Der Gemeinderat und der Bürgermeister der Stadt Weil der Stadt sprechen sich für die Bereitstellung geeigneter kommunaler Flächen in den Windvorranggebiet BB-02 und BB-27 aus.
Durch die Entwicklung auf Flächen, die in städtischem Eigentum sind, wird sichergestellt, dass potentielle Einnahmen (wie u.a. die Pacht für die Flächen) dem städtischen Haushalt und somit der Allgemeinheit zu Gute kommen. Nach heutigem Kenntnisstand könnte der städtische Haushalt auf den Flächen BB-02 und BB-27 Einnahmen im niedrigen einstelligen Millionenbereich erzielen – pro Jahr.
Die Entwicklung von Windenergieanlagen wird grundsätzlich befürwortet, um die globalen, europäischen, deutschen, baden-württembergischen und lokalen Klimaschutzziele zu erreichen. Weil der Stadt könnte seinen derzeitigen, durch lokale Einspeisung ungedeckten Strombedarf rechnerisch mit circa vier bis fünf Windenergieanlagen selbst erzeugen. Aufgrund der Elektrifizierung (in Verkehr, Wärme etc.) wird der Stromverbrauch zukünftig steigen.
Auf eigenen Flächen kann die Stadt selbst bestimmen, wie viele Anlagen mit welchem Abstand zu den Siedlungen an welchen Standorten und mit welcher Bürgerbeteiligung gebaut werden. Es werden Betreiber ausgesucht, die verlässliche Partner sein werden. Damit können mögliche negative Effekte so gering wie möglich gehalten und Vorteile für die gesamte Stadt gewonnen werden.
Der Bürgerentscheid findet gezielt zum frühestmöglichen Zeitpunkt des Verfahrens statt. Dies bedeutet allerdings, dass noch keinerlei definitive Aussagen über Windhöffigkeit, exakte Anzahl und Standorte der Anlagen, Immissionsschutz, Artenschutz; aber auch Eigentum und Betrieb der Anlagen getroffen werden können. All dies kann erst – bei positivem Bürgerentscheid – im anschließend beginnenden Verfahren untersucht und seitens der Stadt entschieden werden. Im Bürgerentscheid geht es bewusst darum, gleich zu Beginn die Frage des „ob“ zu klären – aber noch nicht um die Fragen des „wie“.
Auf Grundlage des heutigen Kenntnisstands halten Gemeinderat und Bürgermeister die Entwicklung von maximal vier Windenergieanlagen im Windvorranggebiet BB-02 und maximal drei Windenergieanlagen im Windvorranggebiet BB-27 für eine realistische Zielgröße. Dabei sollen insbesondere Belange des Naturschutzes und des Forstes – gerade auch mit Blick auf den Merklinger Wald als Naherholungsgebiet – Beachtung finden. So sollen bevorzugt Flächen genutzt werden, die schon heute forstwirtschaftlich untergenutzt sind, etwa, weil sich großflächig absterbende Baumbestände auf ihnen befinden.
Die Stadt Weil der Stadt hat circa 1.200 Hektar forstwirtschaftliche Fläche in ihrem Eigentum. Wenn der Wald als Ganzes langfristig gerettet werden soll, ist der Umstieg auf Erneuerbare Energien unabdingbar. Die für den Betrieb einer Windenergieanlage benötigte Fläche von circa 0,5 Hektar (entspricht 0,04 % der gesamten Waldfläche) ist, verglichen mit der gesamten Waldfläche, sehr gering. Die im Forst für Windenergieanlagen entfallenden Flächen werden zudem im Verhältnis 1:1 aufgeforstet.
Es soll überprüft werden, inwiefern die Bürgerschaft unmittelbar an Eigentum und Betrieb der Anlagen beteiligt werden könnte. Auch für die städtische Tochtergesellschaft Energie Weil der Stadt GmbH & Co. KG wird eine Beteiligung überprüft, was der Allgemeinheit mittelbar zu Gute käme. Eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen ist vorstellbar.
Abstimmungsergebnis nach Fraktionen/Gruppierungen
Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen | |
---|---|---|---|
Bürgermeister | 1 | - | - |
Bündnis 90/Die Grünen | 7 | - | - |
CDU | 6 | - | 1 |
Freie Wähler | 6 | - | - |
SPD | 3 | - | - |
FDP | 1 | - | - |
AfD | - | 1 | - |
Summe | 24 | 1 | 1 |
Nahwärme Baugebiet Häugern-Nord, Errichtung eines Quartierstromnetzes
Vorlage: 2024/055
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen - Ja 17 Nein 7 Enthaltung 2 Befangen 0
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt die Errichtung eines Quartierstromnetzes für das Baugebiet Häugern-Nord entsprechend der Darstellungen in dieser Vorlage.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Planungen auf dieser Grundlage weiterzuentwickeln.
Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung
- Satzungsbeschluss
Vorlage: 2024/040
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 1
Beschluss: Die im Entwurf anliegende Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr wird als Satzung beschlossen. Sie ist auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen.
Neufassung der Feuerwehr-Kostenersatzsatzung
- Satzungsbeschluss
Vorlage: 2024/041
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Beschluss: Die im Entwurf anliegende Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Weil der Stadt wird als Satzung beschlossen. Sie ist auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen.
Schlachthaus Merklingen
- Aufhebung der Schlachtraumbenutzungs- und gebührenordnung
Vorlage: 2024/042
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Beschluss: Der anliegende Entwurf einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung der städtischen Schlachträume im Stadtteil Merklingen wird als Satzung beschlossen. Sie ist auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen.
Beendigung der Wohnraumakquise des Landkreises Böblingen
- Übernahme von Mietverträgen
Vorlage: 2024/053
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen - Ja 17 Nein 6 Enthaltung 3 Befangen 0
Beschluss:
Der Mietvertrag sowie der entsprechende Untermietvertrag über die Wohnung
1. im Gebäude Hausener Straße 53 in Merklingen
2. im Gebäude Scheergasse 1 in Weil der Stadt
3. im Gebäude Schießrainweg 5 in Weil der Stadt
wird übernommen.
Den Bericht aus dem Gemeinderat finden Sie übrigens auch in unserem Ratsinformationssystem. Ebenfalls im Ratsinformationssystem können Sie die Sitzungsvorlagen sowie die dazugehörigen Anlagen abrufen.