Bericht aus dem Gemeinderat vom 20. Oktober 2020

Bericht aus der Sitzung

  1. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderates
    In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 22. September 2020 wurde folgender Beschluss gefasst, der nach § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg öffentlich bekannt zu geben ist:
    Der Nutzungsvereinbarung über den Steinway-Konzertflügel im Klösterle in Weil der Stadt wurde zugestimmt.
     
  2. Polizeiliche Kriminalstatistik für die Stadt Weil der Stadt 2019
    Fachvortrag KOR Marckwardt und EPHK Kömpf

    Vom Fachvortrag zur polizeilichen Kriminalstatistik für die Stadt Weil der Stadt 2019 wurde Kenntnis genommen.
     

  3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Böblingen
    - Kenntnisnahme des Entwurfs der 3. Fortschreibung

    Vom Entwurf der 3. Fortschreibung des NVP wurde Kenntnis genommen.
     

  4. Sanierung Steinweg (Kanal, Wasser, Straßenbau)
    - Auftragserweiterung

    Vom Sachstandsbericht und Vortrag des Ing.-Büro Schädel (IBS) wurde Kenntnis genommen. Der Gemeinderat stimmte der Baukostenmehrung in Folge der Erneuerung der Stützmauer und Absturzsicherung sowie weiterer Zusatzarbeiten in Höhe von insgesamt 282.583,57 € brutto (Baukosten einschl. Baunebenkosten) zu. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die notwendigen Vertragserweiterungen abzuschließen.
     

  5. Neugestaltung des Marktplatzes Weil der Stadt
    - Vergabe der Steinmetz- und Bildhauerarbeiten

    Die Steinmetz- und Bildhauerarbeiten der Sanierung der Brunnenanlagen und dem Kepler-Denkmal  im Zuge der Neugestaltung des Marktplatzes Weil der Stadt wurden an SDC-Steinsanierung Crailsheim GmbH & Co. KG, Leonhard – Weiss – Str. 2, 74589 Satteldorf auf Grundlage des Angebots vom 17.09.2020 zum Preis von 311.465,36 € einschl. 19 % MwSt. vergeben.
     

  6. Änderung der Gestaltungssatzung für die Altstadt 
    - Erweiterte Zulassung von Solar- und Photovoltaikanlagen 

    Vom Sachvortrag wurde Kenntnis genommen. Die Gestaltungssatzung für die Altstadt Weil der Stadt i. d. F. vom 06.05.2019 wird in § 5 Abs. 6 wie folgt geändert: „§ 5 Abs.6: Solar- und Photovoltaikanlagen sind unzulässig, sofern sie von öffentlichen Flächen (Straßen, Wege, Plätze) und von den Freiflächen vor der Stadtmauer aus einsehbar sind. Ansonsten sind Solar- und Photovoltaikanlagen ausnahmsweise zulässig, sofern die Dachflächen umlaufend noch erkennbar bleiben und sie zum First, zur Traufe und zu den Ortgängen hin mindestens 50 cm Abstand einhalten. Die Belange des vorbeugenden Brandschutzes sind dabei bei baulich miteinander verbundenen Gebäuden durch geeignete Maßnahmen (z. B. Modultrennung bzw. -abstände) zu gewährleisten.“
     

  7. Beschaffung eines MTW für die Freiwillige Feuerwehr Weil der Stadt
    Den Zuschlag für die Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges vom Typ MTW erhält als wirtschaftlichster Bieter die Fa. Autohaus Weeber GmbH, Weil der Stadt, zu einem Bruttoangebotspreis (19% MWSt.) in Höhe von 71.418,55 €.
     

  8. Personalangelegenheiten
    - Einweisung des Bürgermeisters in eine Besoldungsgruppe
    - Bestellung von Herrn Christian Walter zum Amtsverweser

    Nach sachgerechter Bewertung des Umfangs und des Schwierigkeitsgrades des Amtes des Bürgermeisters der Stadt Weil der Stadt wurde die Stelle des Bürgermeisters im Stellenplan der Stadt Weil der Stadt wie bisher der Besoldungsgruppe B4 zugeordnet und der Stelleninhaber in diese Besoldungsgruppe eingewiesen. Herr Christian Walter wird ab 2. November 2020 gemäß § 48 Abs. 3 GemO bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters vom 16. August 2020 zum Amtsverweser bestellt. Dessen Besoldung und die Aufwandsentschädigung richten sich nach den für das ausgeübte Amt geltenden Vorschriften (§ 9 Landeskommunalbesoldungsgesetz - LKomBesG).

Redaktion

Stadt Weil der Stadt