Bericht aus dem Gemeinderat vom 23. November 2021
Bericht aus der Sitzung
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderates
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 26. Oktober 2021 wurde folgender Beschluss gefasst, der nach § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) öffentlich bekannt zu geben ist:
Grundstücksausschreibung: Blumenstraße 24 (Flst. 1679/2) sowie Parkplatz Hauptstraße (Flste. 1668 und 1669) im Ortsteil Merklingen
- Beschluss/weiteres Verfahren
1. Vom Sachvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat beschließt:
- Die grundsätzliche Annahme des Gebots Firma Waidelich vom 14.6.2021 zum Ankauf der o.a. Flurstücke.
- Die Vorbereitung eines entsprechenden Städtebaulichen Vertrags u.a. mit
o Klärung der gegenseitigen Rechte und Pflichten
o Terminierung des Bauvorhabens
o Überarbeitung/Anpassung der Planung
- Die Einleitung eines Verfahrens zur verkehrlichen Entwidmung des öffentlichen Parkplatzes (Flste. 1668 und 1669).
Haushaltsplan 2022
- Beschlussfassung des Investitionsprogramms
Einheitlich hat der Gemeinderat dem Entwurf des Investitionsprogramms 2022 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, das in der Gemeinderatssitzung vorgelegte Investitionsprogramm der weiteren Haushaltsplanung zugrunde zu legen.
Haushaltsplan 2022
- Konsolidierungskonzept der Stadt Weil der Stadt
Bei 24 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung hat der Gemeinderat das Konsolidierungskonzept der Stadt Weil der Stadt nach erfolgter Vorberatung im Finanz- und Verwaltungsausschuss beschlossen. Ferner hat der Gemeinderat die Stadtverwaltung beauftragt, die angeführten Maßnahmen, soweit sie in Zuständigkeit der Verwaltung liegen, umzusetzen bzw. anderenfalls die zur Umsetzung erforderlichen Einzelbeschlüsse des Gemeinderats herbeizuführen.
Weiterentwicklung der kommunalen Demokratie
- Bürger-App und Einwohnerversammlungen
Der Gemeinderat hat einmütig von der Umsetzung der Barrierefreiheit auf der städtischen Website Kenntnis genommen. Bei 16 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen hat der Gemeinderat den Relaunch der Website mit intelligenter Volltextsuche und Responsive Design beschlossen. Ferner hat der Gemeinderat die Umsetzung folgender neuer Funktionen beschlossen:
- Schadensmelder (13 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen),
- Schadensmelder Backend (13 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen),
- Online-Terminvereinbarung (17 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen),
- Kita-Finder (8 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen).
Die Funktion Ideenwand/Pinnwand hat der Gemeinderat mehrheitlich (8 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen) abgelehnt. Bei 7 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen hat der Gemeinderat außerdem die Einführung einer Bürger-App mehrheitlich abgelehnt. Schließlich hat der Gemeinderat bei 25 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme beschlossen, dass ab 2022 eine Einwohnerversammlung pro Jahr stattfindet, die jährlich in einem anderen Ortsteil abgehalten wird.
Die weiteren in der Sitzungsvorlage aufgeführten Beschlussvorschläge „Umsetzung eines neuen touristischen Teils der Website“ sowie „Umsetzung neuer Funktionen touristischer Teil: Tourismus-Portal, Schnittstelle zu Stuttgart Marketing, Ein Tag in Weil der Stadt“ wurden vonseiten der Verwaltung vor der Beschlussfassung zurückgenommen.
Videoaufzeichnung von Gemeinderatssitzungen
- Fortsetzung des digitalen Angebots
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Gemeinderatssitzungen weiterhin als Video aufgezeichnet und zeitlich begrenzt im Internet veröffentlicht werden. Weiter wurde die temporäre Veröffentlichung der Videoaufzeichnung von drei auf zehn Tage erhöht. Die Bereitstellung erfolgt nach einer datenschutzrechtlichen Bearbeitung i.d.R. freitags nach dem jeweiligen Sitzungstag.
Annahme von Spenden
Einstimmig hat der Gemeinderat die im Zeitraum vom 28.09.2021 bis zum 22.11.2021 eingegangenen Spenden angenommen.
Den Bericht aus dem Gemeinderat finden Sie übrigens auch in unserem Ratsinformationssystem. Ebenfalls im Ratsinformationssystem können Sie die Sitzungsvorlagen sowie die dazugehörigen Anlagen abrufen.