Bericht aus dem Gemeinderat vom 25. Oktober 2022

Bericht aus der Sitzung

  1. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderates

    In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27. September 2022 wurde kein Beschluss gefasst, der nach § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) öffentlich bekannt zu geben ist.
     

  2. Strukturgutachten Wasserversorgung
    - Vorstellung des Gutachtens

    Der Gemeinderat hat einmütig das Strukturgutachten der Ingenieurgesellschaft Dreher + Stetter GmbH für die Wasserversorgung der Stadt Weil der Stadt zur Kenntnis genommen.

    Die im Beschluss genannte Anlage bezieht sich auf die Sitzungsvorlage 2022/168.
     

  3. Haushaltsplan 2023
    - Beschluss des Investitionsprogramms

    Einstimmig hat der Gemeinderat dem Entwurf des Investitionsprogramms 2023 zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das vorgelegte Investitionsprogramm der weiteren Haushaltsplanung zugrunde zu legen.

    Die im Beschluss genannte Anlage bezieht sich auf die Sitzungsvorlage 2022/162.
     

  4. Planungen des Regionalverbandes im Bereich Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaik - Information an dem Gemeinderat 

    Einstimmig hat der Gemeinderat die Planungen der Region Stuttgart zur Kenntnis genommen. Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, sich im weiteren Planungsprozess einzubringen und sich dafür auszusprechen, dass regionalplanerische Vorranggebiete für Freiflächen-PV in erster Linie entlang bestehender Verkehrstrassen, im Umfeld von Umspannwerken und Kraftwerken sowie auf und im Umfeld von Deponien bzw. sonstigen Konversionsflächen ausgewiesen werden. Darüber hinaus sollen auf Weil der Städter Gemarkung weitere geeignete Flächen identifiziert werden.
     

  5. Einrichtung einer MTB-Downhill-Strecke in Schafhausen
    - Beschlussfassung

    Bei 19 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und einer Enthaltung hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die Planungen für eine Downhill-Strecke im Gewann Döffinger Berg voranzutreiben und die Einrichtung einer Strecke dort zu ermöglichen.
     

  6. Häugern Nord: Bauleitplanung im Parallelverfahren
    - Entwurf und Offenlage
    - Abwägung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen
    - Billigung der Entwurfsstände
    - Beschluss zur Durchführung der Beteiligungen nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

    Bei 16 Ja-Stimmen und 7 Enthaltungen hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

    1. Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1.BauGB zum Bebauungsplan mit der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften, Gemarkung Weil der Stadt und zur Teiländerung des Flächennutzungsplans „Häugern Nord“ auf Grundlage der Abwägungsvorschläge (Anlagen 1 bis 3).

    2. Der Gemeinderat beschließt, den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Häugern Nord“, Gemarkung Weil der Stadt, wie in der Planzeichnung (Anlage 4) dargestellt, sowie den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen Teiländerung des Flächennutzungsplans, wie in der Planzeichnung (Anlage 10) dargestellt, zu ändern.

    3. Der Gemeinderat billigt die Entwürfe des Bebauungsplans mit der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Häugern Nord“, Gemarkung Weil der Stadt mit neuen Geltungsbereich (Punkt 2), bestehend aus der Planzeichnung (zeichnerischen Festsetzungen), den textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplans mit den Fachgutachten und weiteren Anlagen (Anlagen 04 bis 36 mit Stand vom 23.09.2022 bzw. Stand Erstellung Gutachten).

    4. Der Gemeinderat beschließt mit den Entwürfen des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Häugern Nord“, Gemarkung Weil der Stadt, sowie mit dem Entwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplans die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

    Die im Beschluss genannten Anlagen beziehen sich auf die Sitzungsvorlage 2022/168.
     

  7. Solarkataster Altstadt Weil der Stadt
    - Änderung der Gestaltungssatzung

    Bei 19 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

    1. Der Gemeinderat beschließt die Änderung örtlicher Bauvorschriften von § 5 Abs. 6 der „Gestaltungssatzung für den Stadtkern Weil der Stadt“ (Anlagen 1 und 2) gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) i.V.m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den in Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich (Legende: „Abgrenzung GA“).

    2. Der Gemeinderat billigt den Satzungsentwurf über die Änderung von § 5 Abs. 6 der „Gestaltungssatzung für den Stadtkern Weil der Stadt“ - bestehend aus Textteil (Anlage 1) und Solarkatasterplan (Anlage 2), jeweils mit Datum 04.05.2022.

    3. Der Gemeinderat beschließt mit dem Satzungsentwurf über die Änderung von § 5 Abs. 6 der „Gestaltungssatzung für den Stadtkern Weil der Stadt“ die Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen (gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i.V.m. § 74 Abs. 6 LBO).

    Die im Beschluss genannten Anlagen beziehen sich auf die Sitzungsvorlage 2022/102/1.
     

  8. Neuwiesen Erweiterung: Bauleitplanung im Parallelverfahren
    - Abwägung der Stellungnahmen aus beiden Verfahren
    - Beschluss über die Vorlage zur Genehmigung der Teiländerung des Flächennutzungsplans
    - Satzungsbeschluss Bebauungsplan „Neuwiesen Erweiterung“

    Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst:

    1. Bei 21 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat, die Verwaltung ermächtigt, bis zu 117.435 für die Erweiterung notwendige Ökopunkte an die Firma Krannich zum Einkaufspreis von 80 Cent je Ökopunkt zu veräußern.

    2.    

    a. Bei 21 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat, die im Rahmen der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zu der Teiländerung des Flächennutzungsplans abgewogen und darüber gemäß den Abwägungsempfehlungen beschlossen (Anlage 1).

    b. Bei 21 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat, die im Rahmen der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zu der Teiländerung zum Bebauungsplan „Neuwiesen Erweiterung“ abgewogen und darüber gemäß den Abwägungsempfehlungen beschlossen (Anlage 2).

    3. Bei 22 Ja-Stimmen und einer Enthaltung hat der Gemeinderat den redaktionellen Änderungen der Planung gegenüber dem Planungsstand zum Zeitpunkt des Auslegungsbeschlusses vom 25.01.2022 zugestimmt.

    4. Bei 21 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat beschlossen, die Teiländerung des Flächennutzungsplans „Neuwiesen Erweiterung“ in der vorgelegten Fassung der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB vorzulegen (Anlagen 3 und 4).

    5. Bei 21 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat gem. § 10 BauGB i.V. mit § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) den Bebauungsplan „Neuwiesen Erweiterung“ in Weil der Stadt, Gemarkung Hausen, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung i.V. mit § 4 GemO in den vorgelegten Fassungen vom 05.10.2022 jeweils als Satzung (Anlagen 5 und 6) beschlossen. Der Begründung vom 05.10.2022 (Anlagen 7 und 8) wurde zugestimmt. Sie wird dem Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt.

    Die im Beschluss genannten Anlagen beziehen sich auf die Sitzungsvorlage 2022/166.
     

  9. Anmietung von Gewerberäumen für die Stadtverwaltung
    - Beschlussfassung Vorlage: 2022/171

    Bei 20 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat die Stadtverwaltung bevollmächtigt, einen Mietvertrag über die Anmietung von Büro- und Lagerflächen im Gebäude Industriestraße 7 in Merklingen abzuschließen. Der Mietzins beträgt 1.500,- € im Monat.
     

  10. Annahme von Spenden

    Dieser Tagesordnungspunkt entfiel mangels eingegangener Spenden.

 

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Redaktion

Stadt Weil der Stadt