Bericht aus dem Gemeinderat vom 27. September 2022

Bericht aus der Sitzung

  1. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderates

    In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 26. Juli 2022 wurde kein Beschluss gefasst, der nach § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) öffentlich bekannt zu geben ist.
     

  2. Vergabe der Gaskonzession für das Gebiet der Stadt Weil der Stadt

    Einstimmig hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

    1. Der Gemeinderat macht sich die von der Verwaltung vorgeschlagene Bewertung der Gaskonzessionsangebote zu Eigen und nimmt das als Anlage beigefügte Ergänzungsgutachten zur Vereinbarkeit des Konzessionsvertrages mit § 107 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung zur Kenntnis.

    2. Der Gemeinderat beschließt, die Gaskonzession für das Gebiet der Stadt Weil der Stadt auf der Grundlage des rechtsverbindlichen Angebots vom 10.02.2022 an die Netze BW GmbH zu vergeben.

    3. Der Gemeinderat beauftragt und ermächtigt die Verwaltung,

    a. den Beschluss Ziff. 2 gemäß § 108 Gemeindeordnung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen,
    b. den unterlegenen Bieter nach § 46 Abs. 5 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz über die Gründe der vorgesehenen Ablehnung seines Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des beabsichtigten Vertragsschlusses in Textform zu informieren sowie
    c. den Gaskonzessionsvertrag mit der Netze BW GmbH abzuschließen, sobald die gesetzlich vorgesehenen Verfahren abgeschlossen sind.

    Bei der im Beschluss genannten Anlage handelt es sich um eine nichtöffentliche Anlage zur Sitzungsvorlage 2022/138.
     

  3. Jugendbeirat Weil der Stadt
    - Bericht über die Arbeit in der Amtszeit 2020 - 2022


    Der Gemeinderat hat einmütig den Bericht der Jugendvertreter über die Arbeit des Jugendbeirats in der Amtszeit 2020 – 2022 zur Kenntnis genommen.
     

  4. Bauleitplanverfahren "Lebensmittelmarkt Althengstetter Straße" in Schafhausen

    Einstimmig hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

    1. Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt Althengstetter Straße“, Gemarkung Schafhausen, wie in Anlage 1 dargestellt.

    2. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Lebensmittelmarkt Althengstetter Straße“ auf Gemarkung Schafhausen mit dem Geltungsbereich (Anlage 9) gemäß §2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

    3. Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften und den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung, jeweils Lebensmittelmarkt Althengstetter Straße (Anlagen 1 bis 16, Stand 24.08.2022).

    4. Der Gemeinderat beschließt mit den Vorentwürfen des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften und der Flächennutzungsplanänderung die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

    Die im Beschluss genannten Anlagen beziehen sich auf die Sitzungsvorlage 2022/139/1.
     

  5. Erarbeitung eines kreisweiten Sirenenkonzepts

    Bei 22 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat beschlossen, dass sich die Stadt Weil der Stadt gemeinsam mit dem Landkreis und den weiteren kreisangehörigen Städten und Gemeinden an der Erarbeitung eines kreisweiten Sirenenkonzepts beteiligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, sich in dem Prozess einzubringen und die Belange der Stadt Weil der Stadt zu vertreten. Bei gleichem Stimmverhältnis hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die für die Beschaffung der auf Grundlage des Konzeptes in der Stadt Weil der Stadt zu installierenden Sirenenanlagen notwendigen Finanzmittel für die kommenden Haushaltsjahre in den jeweiligen Haushaltsplänen einzustellen. Die tatsächliche Beschaffung steht unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des jeweiligen Haushaltsplanes.
     

  6. Information an den Gemeinderat über Energieeinsparmaßnahmen und aktuelle Projekte und Prüfungen zur Energieerzeugung
    - Kenntnisnahme


    Der Gemeinderat hat vom Bericht der Stadtverwaltung zustimmend Kenntnis genommen.
     

  7. Sozialstation Weil der Stadt
    - Auflösungsvertrag und Beratungsstelle


    Bei 23 Ja-Stimmen und einer Enthaltung hat der Gemeinderat dem in der Sitzung vorgelegten Übertragungsvertrag zwischen Sozialstation Weil der Stadt gGmbH und der Paul Wilhelm von Keppler-Stiftung zugestimmt. Einmütig hat der Gemeinderat von der Schließung der Beratungsstelle Kenntnis genommen.

    Bei der im Beschluss genannten Anlage handelt es sich um eine nichtöffentliche Anlage zur Sitzungsvorlage 2022/158.
     

  8. Lärmaktionsplanung für die Stadt Weil der Stadt
    - Anordnung von Tempo-30-Bereichen zur Lärmreduktion

    Bei 16 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

    Der Gemeinderat nimmt wiederholt die Verkehrsuntersuchung zur Umsetzung von Tempo 30 auf ausgewählten Streckenabschnitten im Hauptverkehrssystem der Planungsgruppe Kölz vom 27.12.2019 und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt wie folgt:

    Auf folgenden Abschnitten soll zur Einhaltung der vorgegebenen Werte aus dem Lärmaktionsplan Tempo 30 eingeführt werden:

    Weil der Stadt:

    - Malmsheimer-, Leonberger Straße, nur nachts (zw. Paul-Reusch-Str. und Südumgehung),

    - Merklinger Straße, ganztags (zw. Ortsrand Häugern und Heilig-Kreuz-Knoten),

    - Max-Caspar-Straße, nur nachts (zw. Merklinger - und Emil-Haag-Straße), wie im Gutachten aufgeführt.

    Merklingen:

    - Umsetzung in der Mittleren Straße ganztags wie im Gutachten aufgeführt.

    Münklingen:

    - Umsetzung in der Böblinger- und Liebenzeller Straße wie im Gutachten aufgeführt.

    Hausen:

    - Umsetzung in der Würmtal- und Heimsheimer Straße wie im Gutachten aufgeführt
     

  9. Instandsetzungsprogramm 2023 Tief- und Straßenbau
    - Beschlussfassung

    Einstimmig hat der Gemeinderat dem Instandsetzungsprogramm 2023 Tief- und Straßenbau gemäß den in der Sitzung vorgelegten Aufstellungen mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 3.322.400, - € zugestimmt. Die Verwaltung wurde ermächtigt, diese Maßnahmen auszuschreiben und umzusetzen. Ferner hat der Gemeinderat einmütig davon Kenntnis genommen, dass für den Haushaltsplan 2023 folgende Beträge für das Instandsetzungsprogramm Tief- und Straßenbau beantragt werden:

    a. im Bereich des Straßenbaus 1.302.000 €

    b. im Bereich des Feldwegbaus 356.900 €

    c. im Bereich der Abwasserbeseitigung 1.185.000 €

    d. beim Eigenbetrieb Wasserwerk 478.500 €.

    Die im Beschluss genannten Anlagen beziehen sich auf die Sitzungsvorlage 2022/152.
     

  10. Baugebiet Häugern-Nord, Ankauf von Ökopunkten als Ausgleichsmaßnahme
    - Beschluss

    Bei 21 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat zur Sicherstellung der Rechtssicherheit des Bebauungsplanverfahrens beschlossen, die erforderlichen Ökopunkte zum Ausgleich der neu kartierten mageren Flachland-Mähwiesen im Baugebiet „Häugern-Nord“ zu erwerben. Bei gleichem Stimmverhältnis wurde die Verwaltung beauftragt, die Richtigkeit der LUBW Kartierung durch einen Gutachter prüfen zu lassen.
     

  11. Bau von Kanälen und einer Wasserleitung im Gewann Hofwiesen, Gemarkung Hausen
    - Vergabe

    Einstimmig hat der Gemeinderat die Arbeiten zum Bau von Abwasserkanälen und einer Wasserleitung im Gewann Hofwiesen auf Gemarkung Hausen zur Bruttovergabesumme von 979.624,48 € an die Fa. W. u. E. Kindler Straßenbau GmbH & Co. KG, Rutesheim, vergeben.
     

  12. Annahme von Spenden

    Der Gemeinderat hat einstimmig die vom 26.07.2022 bis zum 26.09.2022 eingegangenen Spenden angenommen.

 

Den Bericht aus dem Gemeinderat finden Sie übrigens auch in unserem Ratsinformationssystem. Ebenfalls im Ratsinformationssystem können Sie die Sitzungsvorlagen sowie die dazugehörigen Anlagen abrufen.

Redaktion

Stadt Weil der Stadt