Bericht aus dem Gemeinderat vom 29. November 2022
Bericht aus der Sitzung
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderates
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 25. Oktober 2022 wurde kein Beschluss gefasst, der nach § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) öffentlich bekannt zu geben ist.
Schulcampus Jahnstraße - Beauftragung der Planungsleistungen für den 1. Bauabschnitt "Neubau Grundschule"
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, folgende Planungsleistungen für den ersten Bauabschnitt des neuen Schulcampus Jahnstraße zu beauftragen:
Objektplanung: Architekturbüro Manfred Gruber, 89348 Bad Saulgau
Freianlagenplanung: Architekturbüro Manfred Gruber, 89348 Bad Saulgau
Tragwerksplanung: Baustatik Relling, 78224 Singen
Elektroplanung: Kienle, beratende Ingenieure GmbH, 88356 Ostrach
Planung HLS: ibp KnausZentner, Ing.-GmbH, 88630 Pfullendorf
Planung Bauphysik: Seeberger & Partner, 74321 Bietigheim-Bissingen
Planung Brandschutz: Sinfiro GmbH & Co. KG, Brandschutzingenieure,
72336 Balingen
Neubau Baubetriebshof Merklingen
– Vergabe der Planungsleistunge
Einstimmig fasste der Gemeinderat den Beschluss, die stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen 1 bis 4 für den Neubau eines Baubetriebshofes in Merklingen an das Architekturbüro Hessarchitektur, Uhland Straße 5, 71126 Gäufelden zu folgenden Konditionen: HOAI 2021 §35, Abs.1, Honorarzone III, Mittelsatz, Nebenkosten 6%, zu vergeben. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Fachplaner gem. Anlage 2 zu entsprechenden Angeboten aufzufordern. Die Beauftragungen werden in weiteren Sitzungen konkret beschlossen.
Die im Beschluss genannte Anlage bezieht sich auf die Sitzungsvorlage 2022/189.
Neufassung der Hauptsatzung
- Satzungsbeschluss
Bei 21 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung hat der Gemeinderat aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die Neufassung der Hauptsatzung vom 29.11.2022 (Anlage 1) beschlossen.
Die im Beschluss genannte Anlage bezieht sich auf die Sitzungsvorlage 2022/165.
Übernahme der Tonaufzeichnungen von Gemeinderats- und Ausschusssitzungen ins Stadtarchiv
- Grundsatzbeschluss
Einstimmig fasste der Gemeinderat den Beschluss, die Tonaufzeichnungen der Sitzungen des Gemeinderats und seiner beschließenden Ausschüsse künftig dauerhaft aufzubewahren und ins Stadtarchiv Weil der Stadt zu übernehmen.
Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
- Beschlussfassung
Einstimmig fasste der Gemeinderat den Beschluss, die Geschäftsordnung für den Gemeinderat, wie in Anlage 1 dargestellt, zu ändern.
Die im Beschluss genannte Anlage bezieht sich auf die Sitzungsvorlage 2022/190.
Redaktionsstatut für das Wochenblatt der Stadt Weil der Stadt
- Neufassung mit Einführung einer Karenzzeit vor Wahlen
Bei 22 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen hat der Gemeinderat die Neufassung des Redaktionsstatuts für das Wochenblatt der Stadt Weil der Stadt (Anlage 1) beschlossen. Der Gemeinderat hat außerdem die im Redaktionsstatut geregelte Einführung einer Karenzzeit von 12 Wochen vor einer Wahl beschlossen. Die Karenzzeit gilt für die Veröffentlichung von Fraktionen und Gruppierungen des Gemeinderats sowie von politischen Parteien und Wählervereinigungen im Amtsblatt. Näheres regelt das Redaktionsstatut.
Die im Beschluss genannte Anlage bezieht sich auf die Sitzungsvorlage 2022/192.
Sicherheitskonzept und Verlängerung City-Streife
Bei 21 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen nahm der Gemeinderat von der Evaluation der City-Streife und dem geplanten Sicherheitskonzept Kenntnis. Außerdem beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die City-Streife dauerhaft von Mai bis September (circa 22 Wochen/ Jahr) mit 3 Einsätzen pro Woche: Freitag, Samstag + 1 variabler Tag einzusetzen. Die Einsatzdauer liegt bei jeweils circa 2 Stunden (wochentags) bis 3 Stunden (Fr/Sa) je Abend, zwischen 20:00 und 01:00 Uhr.
Weiterentwicklung des Verkehrs- und Parkierungskonzeptes für die Innenstadt
Einstimmig hat der Gemeinderat der Weiterentwicklung des vorgelegten Verkehrs- und Parkierungskonzeptes für die Innenstadt zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende Satzung zur Festsetzung der Parkgebühren zu erarbeiten und entsprechende Angebote für die Installation von Parkscheinautomaten einzuholen.
Neufassung der Gebührenordnung für die Benutzung der Turn- und Festhallen
- Beschlussfassung
Bei 18 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen fasste der Gemeinderat nach erfolgter Vorberatung im Finanz- und Verwaltungsausschuss den Beschluss, die anliegende Gebührenordnung für die Benutzung der Turn- und Festhallen neuzufassen.
Die im Beschluss genannte Anlage bezieht sich auf die Sitzungsvorlage 2022/181/1.
Neufassung der Tarifordnung für das städtische Hallenbad
- Beschlussfassung
Einstimmig hat der Gemeinderat nach erfolgter Vorberatung im Finanz- und Verwaltungsausschuss die anliegende Neufassung der Tarifordnung für das Hallenbad Weil der Stadt beschlossen. Diese ist öffentlich bekanntzumachen und tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft. Die Tarifordnung vom 12. Oktober 2021 wird damit aufgehoben.
Die im Beschluss genannte Anlage bezieht sich auf die Sitzungsvorlage 2022/182/1.
Bebauungsplanänderungen "Gartenhausgebiete" und "Gartenhausgebiet II"
- Billigung der Entwurfsfassungen
- Offenlagebeschlüsse mit Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange
Einstimmig billigte der Gemeinderat den Entwurf der Bebauungsplanänderung „Gartenhausgebiete 1. Änderung“ und der örtlichen Bauvorschriften (GHG) sowie den Entwurf der Bebauungsplanänderung „Gartenhausgebiet II 1. Änderung“ und der örtlichen Bauvorschriften (GHG II), beide auf Gemarkung Merklingen, jeweils bestehend aus den Planzeichnungen (zeichnerischen Festsetzungen der Geltungsbereiche), den textlichen Festsetzungen und der Begründung (Anlagen 1 bis 4, Stand 17.11.2022). Außerdem hat der Gemeinderat beschlossen, mit den Entwürfen der Bebauungspläne und den Satzungen über die örtlichen Bauvorschriften „GHG“ und „GHG II“, beide Gemarkung Merklingen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die im Beschluss genannte Anlage bezieht sich auf die Sitzungsvorlage 2022/196.
Ersatzbeschaffung eines Drehleiterfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr
-Vergabe
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, die Ersatzbeschaffung des Drehleiterfahrzeugs DLAK 23/12 für die Freiwillige Feuerwehr Weil der Stadt zur Bruttovergabesumme von 878.220,50 € an die Fa. Magirus GmbH, Ulm, zu vergeben.
Bebauungsplanänderung "Benzstraße" Gemarkung Weil der Stadt
Entwurf und Beteiligung zum Bebauungsplan
- Offenlagebeschluss
Bei 20 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen hat der Gemeinderat die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan mit der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Benzstraße“ Gemarkung Weil der Stadt auf Grundlage der Abwägungsvorschläge (Anlage 1), beschlossen. Außerdem fasste der Gemeinderat den Beschluss, den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Benzstraße“, Gemarkung Weil der Stadt, wie in der Planzeichnung (Anlage 2) dargestellt, zu ändern.
Der Gemeinderat billigte die Entwürfe des Bebauungsplans mit der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Benzstraße“, Gemarkung Weil der Stadt mit neuem Geltungsbereich (Punkt 2), bestehend aus der Planzeichnung (zeichnerischen Festsetzungen), den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit weiteren Anlagen aus dem rechtkräftigen Bebauungsplan „Hochstraße 3. Änderung“ (Anlagen 2 fortfolgende mit Stand vom 15.11.2022 bzw. Stand Erstellung Anlagen).
Weiterhin beschloss der Gemeinderat, mit den Entwürfen des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Benzstraße“, Gemarkung Weil der Stadt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die im Beschluss genannte Anlage bezieht sich auf die Sitzungsvorlage 2022/124.
Bestellung des Vorsitzenden des Gemeinsamen Gutachterausschusses Weil der Stadt / Aidlingen / Grafenau
- Beschluss
Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses (GGA) zwischen den Kommunen Weil der Stadt, Aidlingen und Grafenau bestellt der Gemeinderat der Stadt Weil der Stadt, gemäß § 3 Abs. 3 der o.a. Vereinbarung, einstimmig, Herrn Ulrich Knoblauch ab 01.12.2022 bis zum 31.12.2023 zum Vorsitzenden des Gemeinsamen Gutachterausschusses Weil der Stadt / Aidlingen / Grafenau.
Die im Beschluss genannte Anlage bezieht sich auf die Sitzungsvorlage 2022/191.
Bau einer Wasserleitung in den Gewannen Hofwiesen und Netzwiesen, Gemarkung Hausen
- Vergabe der Tiefbau- und Rohrleitungsarbeiten
Einstimmig fasst der Gemeinderat den Beschluss, die Tiefbau- und Rohrleitungsarbeiten für den Bau einer Wasserleitung in den Gewannen Hofwiesen und Netzwiesen, Gemarkung Hausen, zur Bruttovergabesumme von 81.632,39 € an die Fa. Netze BW GmbH, Herrenberg, zu vergeben.
Vergabeausschuss des Stadtjugendrings Weil der Stadt
- Benennung der Vertreter der sport- und kulturtreibenden Vereine
Einstimmig hat der Gemeinderat als Vertreter der sport- und kulturtreibenden Vereine im Vergabeausschuss des Stadtjugendrings werden folgende Personen für die Dauer von zwei Jahren vom Gemeinderat benannt:
- Georg Mayer, Harmonika-Club Weil der Stadt
- Luisa Kappel, Ländl. Reit- und Fahrverein Weil der Stadt
Annahme von Spenden
Die in der Tischvorlage aufgeführten Spenden vom 27.09.2022 bis zum 28.11.2022 wurden einstimmig angenommen.
Den Bericht aus dem Gemeinderat finden Sie übrigens auch in unserem Ratsinformationssystem. Ebenfalls im Ratsinformationssystem können Sie die Sitzungsvorlagen sowie die dazugehörigen Anlagen abrufen.