Informationen zum Sanierungsgebiet„Ortskern Merklingen“
Für Eigentümerinnen und Eigentümer besteht die Möglichkeit Förderzuschüsse für die Modernisierung und Instandsetzung eines (denkmalgeschützten) Haupt- und Nebengebäudes zu erhalten.
Diese Möglichkeiten bestehen im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets "Ortskern Merklingen". Der Geltungsbereich des Gebietes ist durch die Satzung festgelegt.
Die Karte mit dem Geltungsbereich ist hier als PDF abrufbar (Karte).
Um bei den Fördermöglichkeiten zu unterstützen, wurde "die STEG Stadtentwicklung GmbH" von der Stadt als Sanierungsträger beauftragt. Als erste Information für Sie ist die Broschüre Förderinformationen - Wissenswertes für Eigentümer im Sanierungsgebiet „Ortskern Merklingen“ erstellt worden (Broschüre als PDF). Die Borschüre liegt auch im Rathaus in Merklingen aus.
In der Borschüre sind die aktuellen Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartnerin bei der STEG enthalten.