Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Weil der Stadt ist bemüht ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt weil-der-stadt.de.
Die Stadt Weil der Stadt plant innerhalb der kommenden 2 Jahre eine grundlegende Überarbeitung der Website im Zuge eines Relaunchs. Noch bestehende Mängel sollen in diesem Zuge behoben werden.
(gemäß Prüfschritt 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß den Prüfschritten 1.2.2a Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln, 1.2.3a
Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos und 1.2.5a Audiodeskription für Videos der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Die Überschriften-Struktur auf der Website wird nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 1.3.1e Datentabellen richtig aufgebaut der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 1.3.2a Sinnvolle Reihenfolge der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 1.3.3a Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 1.3.4a Keine Beschränkung auf Bildschirmausrichtung der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 1.4.1a Ohne Farben nutzbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 1.4.10a Inhalte brechen um der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 1.4.12a Textabstände anpassbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 2.4.7a Aktuelle Position des Fokus deutlich der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 3.1.2a Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 3.3.4a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 4.1.1a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 4.1.3a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt. Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft: Die Erklärung wurde zuletzt am 19.08.2020 überprüft.
Alternativ können Sie sich gerne an unser Hauptamt wenden:
Stadtverwaltung Weil der Stadt
Hauptamt
Telefon: 07033 521-0
E-Mail: hauptamt(at)weil-der-stadt.de
Falls die Stadt Weil der Stadt nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt weil-der-stadt.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.Die Stadt Weil der Stadt plant innerhalb der kommenden 2 Jahre eine grundlegende Überarbeitung der Website im Zuge eines Relaunchs. Noch bestehende Mängel sollen in diesem Zuge behoben werden.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:Alternativtexte für Grafiken und Objekte
Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.(gemäß Prüfschritt 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Audiodeskription für Videos
Auf der Seite "Weiler-Strandsommer" ist ein Video eingebunden, das aktuell mit keinem Untertitel versehen ist. Eine Audiodeskription ist nicht vorhanden. Bei neu produzierten Videos, die von der Stadt Weil der Stadt erstellt werden, wird darauf geachtet einen Untertitel und eine Volltext-Alternative anzubieten.(gemäß den Prüfschritten 1.2.2a Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln, 1.2.3a
Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos und 1.2.5a Audiodeskription für Videos der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
HTML-Strukturelemente für Überschriften
Die Überschriften auf der Website sind in der Regel im gängigen h-Format gekennzeichnet. Die korrekte Reihenfolge der Überschriften wird teilweise aus Layoutgründen nicht eingehalten.Die Überschriften-Struktur auf der Website wird nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Gliederung der Inhalte
Absätze werden nicht anhand von p-Tags gegliedert. Die Lesbarkeit durch Screenreader ist so zwar möglich, allerdings nicht optimal für den Lesefluss. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.(gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Datentabellen richtig aufgebaut
Auf manchen Seiten sind Tabellen ohne Überschriften eingebunden. Bei zukünftigen Tabellen wird darauf geachtet, die Struktur richtig aufzubauen und eine Überschrift zu hinterlegen.(gemäß Prüfschritt 1.3.1e Datentabellen richtig aufgebaut der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Sinnvolle Reihenfolge
Die Reihenfolge der Navigationspunkte ist in der Mobilansicht nicht durchgängig. Diese Reihenfolge ist aus technischen Gründen jedoch erforderlich, weshalb an dieser Stelle keine Reihenfolge analog zur Desktop-Ansicht umgesetzt werden kann.(gemäß Prüfschritt 1.3.2a Sinnvolle Reihenfolge der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar
Manche Links sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale nicht nutzbar, da sie nur durch ein Attribut ausgezeichnet werden. Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Website.(gemäß Prüfschritt 1.3.3a Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung
Die Website passt sich aktuell nicht an die Gegebenheiten verschiedener Bildschirme an (Responsive Webdesign). Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Website.(gemäß Prüfschritt 1.3.4a Keine Beschränkung auf Bildschirmausrichtung der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Ohne Farben nutzbar
Manche Links sind nicht oder nur schwer als Link erkennbar. Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Website.(gemäß Prüfschritt 1.4.1a Ohne Farben nutzbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Inhalte brechen um
Die Website passt sich aktuell nicht an die Gegebenheiten verschiedener Displaygrößen an (Responsive Webdesign). Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Website.(gemäß Prüfschritt 1.4.10a Inhalte brechen um der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Textabstände anpassbar
Die Beschreibungen der News sind bei der Anpassung der Textabstände nicht mehr sichtbar. Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Website.(gemäß Prüfschritt 1.4.12a Textabstände anpassbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Aktuelle Position des Fokus deutlich
Der Fokus ist bei der Bedienung mit der Tastatur nicht erkennbar. Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Website.(gemäß Prüfschritt 2.4.7a Aktuelle Position des Fokus deutlich der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet
Anderssprachige Wörter und Textabschnitte auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit als solche gekennzeichnet.(gemäß Prüfschritt 3.1.2a Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Fehlervermeidung in Formularen
Angaben in Formularen werden vor dem Abschicken nicht automatisch überprüft. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.(gemäß Prüfschritt 3.3.4a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Korrekte Syntax
Diese Website basiert noch nicht auf der heutigen gängigen Auszeichnungssprache HTML5, sondern auf einer Vorgängerfassung (XHTML). Daher treten vereinzelt Syntax-Fehler auf. Die Anpassung auf HTML5 erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Website.(gemäß Prüfschritt 4.1.1a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Statusmeldungen sind programmatisch verfügbar
Wenn bei einem Suchformular (Beispiel: Volltextsuche der Website), die Suche anhand einer Kategorie gefiltert wird, wird dem Screenreader-Nutzer dies nicht mitgeteilt. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.(gemäß Prüfschritt 4.1.3a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Leichte Sprache und Videos in Gebärdensprache
Auf das Video und den Text in Leichter Sprache "Erklärung zur Barrierefreiheit" wird aus Ressourcengründen verzichtet. Die Website weil-der-stadt.de wird ständig weiterentwickelt und bestehende Mängel schrittweise behoben. Die kontinuierliche Anpassung der Inhalte in Leichter Sprache und insbesondere des Videos in Gebärdensprache stehen in einem unverhältnismäßig hohen Aufwand gegenüber dem Nutzen.PDF-Dateien
Die PDF-Dateien auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.Bildergalerien
Bei den Bildergalerien auf der Website werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19.08.2020 erstellt.Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt. Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft: Die Erklärung wurde zuletzt am 19.08.2020 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie sind auf weil-der-stadt.de auf Inhalte gestoßen:- die schwer zugänglich sind
- die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
- oder die inhaltlich unklar sind
Alternativ können Sie sich gerne an unser Hauptamt wenden:
Stadtverwaltung Weil der Stadt
Hauptamt
Telefon: 07033 521-0
E-Mail: hauptamt(at)weil-der-stadt.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an stadt(at)weil-der-stadt.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.Falls die Stadt Weil der Stadt nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.