Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19
Die aktuellen Zahlen der in Weil der Stadt (mit allen Stadtteilen) und
im Kreis Böblingen infizierten Personen können Sie hier einsehen.
* Die Quarantäne von Infizierten dauert 10 Tage. Sie müssen jedoch mind. 48 Stunden symptomfrei sein (und dies melden) bevor die Quarantäne aufgehoben werden kann. Halten die Symptome an, muss die Quarantäne verlängert werden.Die Stadt Weil der Stadt ist in engem Austausch mit dem Landkreis als zuständige Stelle für den Infektionsschutz sowie mit Landesbehörden und den kommunalen Spitzenverbänden. Ein städtischer Arbeitsstab wurde zur Koordination eingesetzt.
Die Ämter der Stadtverwaltung haben nach Terminvereinbarung geöffnet
Vereinbaren Sie bitte einen Termin und tragen eine FFP2- bzw. KN95/ N95- oder medizinische Maske (OP-Maske) statt der bisherigen „Alltagsmaske“.Die Dienstleistungen des Bürgeramtes (Gewerbeanmeldung, Personalausweis / Reisepass, An- und Ummeldung, etc.) können nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel-Nr. 07033 521-129) wahrgenommen werden.
Informationen für Unternehmen
Wichtige Informationen, Hinweise und Hilfestellungen für Unternehmen finden Sie auf der Seite der Wirtschaftsförderung Weil der Stadt.
Informationen anderer Behörden
Welche Länder und Regionen sind vom Ausbruch des Coronavirus betroffen? Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen? Unter folgenden Verlinkungen erhalten Sie weitere Informationen und Empfehlungen:
- Informationen des Landratsamtes Böblingen
- Informationen des Landes Baden-Württemberg
- Informationen der Bundesregierung Deutschland
- Informationen des Robert-Koch-Instituts
- Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Informationen des Auswärtigen Amtes
- Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung