Rathaus

Schöffenwahl 2023

In Weil der Stadt werden 18 Bürgerinnen und Bürger gesucht, die während der Amtsperiode von 2024 bis 2028 am Amtsgericht Leonberg und Landgericht Stuttgart als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
 
Der Gemeinderat der Stadt Weil der Stadt stellt in seiner Sitzung am 23.05.2023 anhand der eingegangenen Bewerbungen die Vorschlagsliste für die Schöffen auf. Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen am Amtsgericht Leonberg und Landgericht Stuttgart liegt in der Zeit vom 12. Juni bis 16. Juni 2023 im Rathaus Weil der Stadt, Marktplatz 4, Zimmer 31 während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht auf. Innerhalb einer Woche nach Ablauf der genannten Auflegungsfrist bis einschließlich 23. Juni 2023 kann schriftlich oder zu Protokoll beim Hauptamt der Stadtverwaltung Weil der Stadt, Marktplatz 4 Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) entweder nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).

Die endgültige Entscheidung über die Berufung zum Schöffen wird durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht getroffen.

Fragen und Antworten


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