Parkkonzept
„Außen lang – innen kurz“
In Weil der Stadt gilt ab sofort ein neues Parkkonzept, das den Leitsatz "Außen lang - innen kurz" befolgt. Die Idee dahinter:
- In der Innenstadt, also innerhalb der Stadtmauer, ist kurzes Parken möglich und kostenfrei. Je nach Standort kann zwischen 30 Minuten und 2 Stunden kostenlos geparkt werden.
- Außerhalb der Stadtmauer ist das Parken je nach Parkplatz zwischen 2und 6 Stunden kostenfrei möglich sowie längeres Parken gegen Gebühr.
Was gilt wo? Alle Regeln auf einen Blick:
Parkplätze mit Parkgebühren
Wo | Wann |
Kostenlose Parkdauer |
Park-gebühren |
Monats-ticket |
Höchst-parkdauer |
Festplatz |
Montag bis Freitag, 07:00 bis 18:00 Uhr |
6 Stunden |
1 € pro Stunde ab einer Nutzung über 6 Stunden |
30 € |
keine |
Parkplatz am Friedhof |
Montag bis Freitag, 07:00 bis 18:00 Uhr |
6 Stunden |
1 € pro Stunde ab einer Nutzung über 6 Stunden |
30 € |
keine |
Parkplatz am Klösterle |
Montag bis Freitag, 07:00 bis 18:00 Uhr und Samstag, 07:00 bis 12:00 Uhr |
4 Stunden |
1 € pro Stunde ab einer Nutzung über 4 Stunden |
40 € |
keine |
Parkplatz |
Montag bis Freitag, 07:00 bis 18:00 Uhr und Samstag, 07:00 bis 12:00 Uhr |
4 Stunden |
1 € pro Stunde ab einer Nutzung über 4 Stunden |
40 € |
keine |
Parkplatz |
Montag bis Freitag, 07:00 bis 18:00 Uhr und Samstag, 07:00 bis 12:00 Uhr |
4 Stunden |
1 € pro Stunde ab einer Nutzung über 4 Stunden |
40 € |
keine |
Brenzplatz |
Montag bis Freitag, 07:00 bis 18:00 Uhr und Samstag, 07:00 bis 12:00 Uhr |
2 Stunden |
1 € pro Stunde ab einer Nutzung über 2 Stunden |
Kein Monatsticket verfügbar |
24 Stunden |
Wohnmobil-stellplatz |
Immer (Montag bis Sonntag) |
Keine |
15 € pro Tag |
Kein Monatsticket verfügbar |
3 Tage |
Auf den Parkplätzen mit Parkgebühren gilt eine Parkscheinpflicht. Die Parkscheine müssen an den aufgestellten Automaten gelöst werden. Bezahlt werden kann entweder mit Münzen, oder kontaktlos mit Karte.
Parkplätze mit Parkscheibenpflicht
Wo | Wann |
Zulässige Parkdauer |
Stuttgarter Straße im Bereich zwischen Spital und Einmündung Badtorstraße (Regeln gelten jetzt schon) |
Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr und Samstag, 08:00 bis 12:00 Uhr | 2 Stunden |
Viehmarktplatz und Badtorstraße (Regeln gelten jetzt schon) |
Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr und Samstag, 08:00 bis 12:00 Uhr | 2 Stunden |
Carlo-Schmid-Platz |
Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr und Samstag, 08:00 bis 12:00 Uhr | 2 Stunden |
Pforzheimer Straße |
Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr und Samstag, 08:00 bis 12:00 Uhr |
1 Stunde |
Herrenberger Straße |
Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr und Samstag, 08:00 bis 12:00 Uhr |
1 Stunde |
Stuttgarter Straße im Bereich zwischen Marktplatz und Einmündung Badtorstraße |
Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr und Samstag, 08:00 bis 12:00 Uhr |
1 Stunde |
Untere Hofstättgasse |
Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr und Samstag, 08:00 bis 12:00 Uhr |
1 Stunde |
Parkplätze am Marktplatz (Pforzheimer Straße) |
Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr und Samstag, 08:00 bis 12:00 Uhr | 30 Minuten |
Für das Parken auf den Parkplätzen müssen keine Gebühren bezahlt werden. Stattdessen muss eine Parkscheibe benutzt werden. Achtung: Auch in den zahlreichen Neben- und Stichstraßen der Altstadt gilt die jeweilige Zonenregelung.
Warum gibt es ein neues Parkkonzept?
Die historische Altstadt von Weil der Stadt ist geprägt von dichter Bebauung, engen Straßen und Wegen. Sie wird von Bewohnern, Gewerbetreibenden und Kunden vielfältig genutzt. Diese Situation führt immer wieder zu Konflikten im ruhenden und fließenden Verkehr. Entsprechend viele Beschwerden der verschiedenen Verkehrsteilnehmer gehen bei der Stadtverwaltung ein.
Bisher gab es bei den zahlreichen Parkmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Stadtmauern entweder keine Reglementierung oder lediglich eine Parkscheibenpflicht mit einer möglichen Parkdauer von bis zu zwei Stunden.
Das Ziel des Parkierungskonzeptes sind legale dauerhafte Parkmöglichkeiten für Anwohner, Gewerbetreibende und Beschäftigte, die nun (ggf. gegen Gebühr) außerhalb der Stadtmauer geschaffen werden. Weiterhin soll auch Kurzzeitparken im Innenstadtbereich ermöglicht werden, um einen häufigen Wechsel auf den Parkplätzen für die Kunden der Gewerbetreibenden zu gewährleisten.
Der Gemeinderat hat das neue Konzept in mehreren Sitzungen intensiv beraten, zuletzt bei der Verabschiedung der Parkgebührensatzung Ende Juli. Ergebnis dieser Beratungen war auch eine Erhöhung der Gebühren für Monatstickets sowie die Verlängerung der Parkscheinpflicht gegenüber dem ursprünglichen Verwaltungsvorschlag. Auf Antrag des Gemeinderates wurden die Gebühren für Monatstickets von ursprünglich 15 € bzw. 20 € auf nun 30 € bzw. 40 € erhöht. Ebenfalls auf Antrag des Gemeinderates wurde der Beginn der Parkscheinpflicht von 08:00 Uhr auf 07:00 Uhr vorverlegt.
Zur Umsetzung des neuen Parkkonzeptes wurden 13 Parkscheinautomaten für rund 64.000 € angeschafft. Sieben davon werden an den neuen, dann gebührenpflichtigen Standorten, aufgestellt. Bei den übrigen sechs handelt es sich um Ersatzbeschaffungen, zum Beispiel für die Automaten am Bahnhof.