03.05.2022
Die besondere Stellung der Reichsstädte bezog sich auf ihre Reichsunmittelbarkeit, d.h die direkte Unterstellung unter den römisch-deutschen Kaiser und den damit einhergehenden Privilegien. Wie diese städtischen Privilegien zustande kamen, darauf soll in der Archivale des Monats Mai ein ganz kurzer Blick geworfen werden.