Veranstaltung
Juggerset – Bau- und Praxistag
Der Actionsport „Jugger“ wird auch in der Jugendarbeit immer beliebter und kommt vermehrt auch in Schulen und auf Freizeiten zum Einsatz.
Bau und Wartung der Jugger-Sportgeräte („Pompfen“) stehen hier im Mittelpunkt. Vertiefung von Spielvarianten, Trainingsmethoden und pädagogischen Einsatzmöglichkeiten.
Die richtige Bauweise und Wartung der Sportgeräte (Pompfen genannt) ist dabei von elementarer Bedeutung, für Spielfreude ebenso wie für die Sicherheit der Spielenden. In Seminar werden einzelne Pompfen oder ganze Sets für den Einsatz in der eigenen Schule, Gruppe, Verein etc. gebaut. Auch Tipps zur Wartung werden gegeben. Nach dem Bau werden in verschiedenen Praxisübungen weitere Spielvarianten, Trainingsmethoden und pädagogische Einsatzmöglichkeiten praktisch erprobt.
Der Seminarpreis beinhaltet Materialkosten für den Bau einer Pompfe nach Wahl, außerdem eine umfangreiche Dokumentation zum Bau weiterer Pompfentypen und deren Wartung. Nach Rücksprache kann auch ein komplettes Set im Seminar gebaut werden (8 Pompfen + einen „Jug“ als Spielball).
Zielgruppe:
Jugend- und Jugendfreizeitleiter*innen der verbandlichen und der offenen Jugendarbeit, für pädagogische Fachkräfte und in Ganztagsschulen Tätige.
Weitere Informationen und Anmeldung unter
https://www.jugendbildung.org/juleica/kursdetail/juggerset-bau-und-praxistag
120,00 € (inkl. Bauset für eine Pompfe nach Wahl; Mittagessen, Vor- und Nachmittagskaffee, Kuchen)
Besonderer Hinweis
Teilnehmende können an diesem Tag ihre eigene Pompfe bauen und diese mit nach Hause nehmen. Wenn mehrere Personen desselben Verbandes/derselben Gruppe teilnehmen, können diese auch ein komplettes „Juggerset“ bauen. Die Veranstaltung kann auch ergänzend zu Teil 1 "Actionsport Jugger" besucht werden.
Für diese Veranstaltung können Sie Bildungszeit beantragen, sofern Sie sich damit für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit (weiter-)qualifizieren.
(Die Landesakademie für Jugendbildung ist anerkannter Träger von Qualifizierungsmaßnahmen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten nach § 5 Absatz 3 i.V.m. § 6 Absatz 5 VO BzG BW.)