02.05.2016
Bäckermeister Franz Schöninger wendet sich im Mai 1915 mit seiner Beschwerde wegen Beleidigungen und wegen der Misshandlung seiner Kinder direkt an das Oberamt Leonberg, die dem Stadtschultheißenamt Weil der Stadt übergeordnete Behörde, weil er annimmt, dass die hiesige Stadtverwaltung seiner Beschwerde nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt. Schöninger glaubt, dass sein Kontrahent und Nachbar Bäcker Hermann bevorzugt behandelt wird, weil dieser und Verwaltungsaktuar Hermann Schütz dieselbe Schulklasse besuchten.
Vom Oberamt wird die Streitsache aber umgehend an das Stadtschultheißenamt Weil der Stadt zurückverwiesen, das die Kontrahenten befragt und ihnen Strafen androht, wenn sie ihre Streitereien nicht beenden. Offenbar ließ das Weiler Rathaus in diesem Fall tatsäch-lich den nötigen Eifer vermissen, denn Schöninger sieht sich 2 Wochen später genötigt, die Behandlung seiner Beschwerde beim Oberamt anzumahnen.