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Das Regierungspräsidium Karlsruhe als Planfeststellungsbehörde hat mit Beschluss vom 04.07.2016, Az.: 24-3826.1 Landkreis Calw 2/3, den Plan für das obige Eisenbahnvorhaben festgestellt.
 
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Planes liegt in der Zeit vom 25. Juli 2016 bis zum 7. August 2016 bei der Gemeinde Weil der Stadt, Rathaus, Marktplatz 4, 71263 Weil der Stadt, Zimmer Nr. 28, Sitzungssaal während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.
 
Der Planfeststellungsbeschluss wird denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, jeweils zugestellt.
 
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
 
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind in Kürze auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter: www.rp-karlsruhe.de,  Abteilungen / Referat 24 - Recht, Planfeststellung / Aktuelle Planfeststellungsverfahren / Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse 
zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei o.g. Bürgermeisteramt ausgelegten Unterlagen.
 
gez. Meergraf
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Redakteur / Urheber
Regierungspräsidium Karlsruhe, Meergraf

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