Aktuelles
Ende der Quarantäne für positiv auf Covid-19 getestete Personen
Gemäß § 3 Abs. 3 Coronaverordnung Absonderung BW in der aktuellen Fassung gilt für positiv getestet Personen folgende Regelung:
Die Absonderung endet für positiv getestete Personen frühestens zehn Tage nach Symptombeginn und mindestens 48 Stunden nach Symptomfreiheit.
Die Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden ist gegenüber der Ortspolizeibehörde des Wohnsitzes zu bestätigen. Hierzu senden Sie als Weil der Städter Einwohner bitte eine entsprechende E-Mail an: ordnungsamt@weil-der-stadt.de. Erst dann kann die Ortspolizeibehörde der Aufhebung der Quarantäne zustimmen. Sollte eine Rückmeldung per E-Mail nicht möglich sein, besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit einer mündlichen Meldung an das Ordnungsamt unter der Tel.: 07033 521-142.
Wir bitten um Beachtung.