Aktuelles
3G und Terminvereinbarung in Verwaltungsgebäuden
Aufgrund der Corona-Situation gilt für die Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung die 3G-Regelung.
Für den Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden ist ab sofort ein 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder negativ gestestet mit einem maximal 24 Stunden alten Schnelltest oder einem maximal 48 Stunden alten PCR-Test) erforderlich.
Außerdem sind die Ämter der Stadtverwaltung nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung geöffnet. Ausgenommen sind alle Dienstleistungen des Bürgeramts (Gewerbeanmeldung, Personalausweis/Reisepass, An- und Ummeldung etc.). Diese können auch weiterhin ohne Terminvereinbarung wahrgenommen werden.
Terminvereinbarung für Dienstleistungen folgender Ämter:
Klicken Sie die einzelnen Ämter an, um weitere Informationen zu den Öffnungszeiten, Ansprechpersonen oder Dienstleistungen zu erhalten.
Keine Terminvereinbarung für Dienstleistungen des Bürgeramts
Alle Dienstleistungen des Bürgeramts Weil der Stadt (Kapuzinerberg 14) sowie des Bürgeramts Merklingen (Kirchplatz 2) können weiterhin ohne Terminvereinbarung wahrgenommen werden. Eine Übersicht über die Dienstleistungen des Bürgeramts finden Sie hier.