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Informationen zum Beschluss des VG Stuttgart
Die Stadtverwaltung gibt nun weitere Details zum erfolgreichen einstweiligen Rechtsschutzantrag eines Spittl-Anwohners gegen das Konzert vom Verein Groove-Tonight bekannt. Am 10. Juni 2022 hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden, dass das Konzert nicht im Spittl hat stattfinden dürfen.
Die Stadtverwaltung hatte das Konzert, verbunden mit Auflagen zur Sicherstellung des Schutzes der Anwohner vor Lärm, zunächst genehmigt. Gegen diese gaststättenrechtliche Genehmigung erhob ein Anwohner kurzfristig – zwei Tage vor dem Konzert – einen einstweiligen Rechtsschutzantrag, um letztlich die Durchführung des Konzerts zu verhindern.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart setzte sich in seiner Entscheidung dann insbesondere mit der Frage auseinander, „ob der streitgegenständliche Bescheid dem Schutz des Antragsstellers vor unzumutbarem Lärm ausreichend Rechnung trägt“. Diese Frage wurde vom Gericht letztendlich offen gelassen, da laut Beschluss nach summarischer Prüfung nicht abschließend beurteilt werden könne, ob die von der Verwaltung festgelegten Immissionswerte bei der Durchführung der geplanten Veranstaltung eingehalten werde können oder nicht.
Ohne diese Frage inhaltlich einer Klärung zugefügt zu haben, billigte das Gericht dem Beschwerdeführer allerdings Rechtsschutz zu: „Die aufgrund offener Erfolgsaussichten vorzunehmende Folgenabwägung führt im Ergebnis zugunsten des Antragssteller zu einer Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung […].“ Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts hatte die Stadtverwaltung noch am Abend vor dem Konzert Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erhoben, diese aber umgehend wieder zurückgenommen, nachdem sich der Veranstalter aufgrund des Rechtsrisikos und der Kurzfristigkeit entschieden hatte, das Konzert an einem anderen Ort durchzuführen.
Die Verwaltung wird den Beschluss nun intensiv dahingehend prüfen, welche Schlüsse sich für die Genehmigungspraxis daraus ziehen lassen. „Da das Gericht allerdings nicht in der Sache selbst geurteilt hat, sondern dem Kläger lediglich bezogen auf genau dieses eine Konzert vorläufigen Rechtsschutz eingeräumt hat, gehen wir nicht davon aus, dass die Klage weitere Auswirkungen auf die Genehmigungspraxis in der Innenstadt hat“, erläutert Bürgermeister Christian Walter die derzeitige Interpretation der Verwaltung. „Natürlich ist es unser Ziel, Veranstaltungen in der Innenstadt rechtssicher – unter Beachtung der Interessen der Anwohner – zu genehmigen.“
Beigeordneter Jürgen Katz weist darauf hin, dass man sich ohne abschließende Aussagen in der Sache schwer tue, die Genehmigungsbescheide anzupassen: „Uns wäre es lieber gewesen, wenn das Gericht über den Streitgegenstand auch inhaltlich Klarheit in dem Sinne geschaffen hätte, ob unser Bescheid dem Lärmschutz genügt oder nicht. Darüber stehen wir nun im Unklaren.“