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Grundsteuerreform: Neue Bodenrichtwerte veröffentlicht


Der Gemeinsame Gutachterausschuss Weil der Stadt – Aidlingen – Grafenau hat Ende Juli die gemeinsame Bodenrichtwertkarte rückwirkend zum 01.01.2022 für die drei beteiligten Gemeinden beschlossen. Damit stehen die Bodenrichtwerte zum steuerlichen Hauptfeststellungszeitpunkt zum Stichtag 01.01.2022 fest.

Vorausgegangen war eine intensive und zeitaufwändige Erarbeitungs- und Beratungsphase in der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses, wobei für die insgesamt 11 Gemarkungen sämtliche vorliegende Kaufverträge (ca. 250 Stück) aus den Jahren 2020 und 2021 ausgewertet wurden. Im Anschluss an die Beschlussfassung konnten dann die verabschiedeten insgesamt 135 Richtwertzonen mit den zugehörigen Bodenrichtwerten ins digitale Geoinformationssystem (GIS) der Gemeinden übertragen werden. Kürzlich erfolgte nun die Validierung und Übermittlung der Daten an BORIS-BW, das Bodenrichtwertportal des Landes Baden-Württemberg.

Die Bodenrichtwerte je Flurstück können unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abgefragt werden. Dazu folgende Hinweise:

  • Maßgebend ist der Button „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“
  • Im Suchfeld „Adresse“ lediglich den Ortsnamen eingeben: Weil der Stadt bzw. Aidlingen bzw. Grafenau
  • Bodenrichtwert der zugehörigen Richtwertzone durch reinzoomen in die Karte ablesen

Wichtige Informationen des Finanzministeriums zur Grundsteuererklärung finden Sie hier.

Bislang liegen die Bodenrichtwerte für die zusammenhängenden Siedlungsbereiche vor. Die wenigen noch fehlenden Werte für Gartenhausgebiete, einzelne Gebäude und Hofstellen im Außenbereich sowie Flächen der Land- und Forstwirtschaft werden in einem zweiten Schritt erarbeitet, im September beschlossen und dann umgehend ebenfalls im Portal BORIS-BW bereitgestellt.

Die Bodenrichtwerte stehen seit Mitte September auch im Bürger-GIS zu Verfügung, für das Umland ab Mitte Oktober.

Für die Erhebung der Grundsteuer sind die Finanzbehörden zuständig. Die Finanzverwaltung stellt weitere Informationen im Internetportal www.grundsteuer-bw.de zur Verfügung. Der Gemeinsame Gutachterausschuss Weil der Stadt – Aidlingen – Grafenau kann dazu keine Auskünfte geben.

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Weil der Stadt

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