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Altersjubilare werden nicht mehr veröffentlicht


Runde Geburtstage werden künftig nicht mehr im Wochenblatt abgedruckt, da melderechtliche Vorschriften zu deren Veröffentlichung nicht mehr auf kommunale Amtsblätter angewendet werden dürfen. Die Veröffentlichung in Zeitungen ist davon nicht betroffen. Bürgerinnen und Bürger können der Weitergabe an die Presse wie bisher schriftlich widersprechen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.

Hintergrund der Änderung im Wochenblatt ist, dass die melderechtlichen Vorschriften zur Veröffentlichung von Altersjubiläen nicht mehr auf Amtsblätter angewendet werden dürfen. Nachdem ein kommunales Amtsblatt nach einem BGH-Urteil zur Staatsferne der Presse nicht zur Presse gehört und die Veröffentlichung von Jubilaren auch nicht zu den gesetzlichen Aufgaben einer Gemeinde zählt, gelten hier strengere datenschutzrechtliche Bestimmungen.

Die Daten der Alters- und Ehejubilare werden jedoch weiterhin an die Presse gegeben und können in Zeitungen veröffentlicht werden. Hier genügt die öffentliche Bekanntmachung mit dem Hinweis auf das Widerspruchsrecht. Das bedeutet, wer nicht möchte, dass der Geburtstag oder beispielsweise die goldene Hochzeit in der Presse veröffentlicht werden, kann schriftlich beim Bürgeramt der Stadt Weil der Stadt der Datenweitergabe widersprechen.


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