Aufgaben des Gemeinderats
Das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden
Das Grundgesetz und die Verfassungen der Länder räumen den Landkreisen, Städten und Gemeinden das Recht ein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.
Die Verwaltung dient ausschließlich der Allgemeinheit und ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an Gesetz und Recht gebunden. Durch die Wahl einer gemeinsamen Vertretung, den Gemeinderat, besitzen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken. Diese Vertretung geht wie auf Bundes- und Landesebene aus einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl hervor.
Kommunale Grundsatzentscheidungen
Der Gemeinderat als Vertretung der Weil der Städter Bürgerinnen und Bürger ist das Hauptorgan der Stadt Weil der Stadt. In ihm werden die kommunalpolitischen Grundsatzentscheidungen für das Zusammenleben im Gebiet der Stadt getroffen, die durch die Verwaltung ausgeführt und überwacht werden. Der Gemeinderat entscheidet beispielsweise über den Bau von Kindergärten und Schulen, Sportanlagen und kulturellen Einrichtungen. Die wohl wichtigste Aufgabe des Gemeinderates ist es, den Haushalt und damit alle städtischen Ausgaben festzulegen und zu genehmigen.