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Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind.

Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,

  • eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder
  • eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen.
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

keine

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Verfahrensablauf

Sie müssen die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung beim Stadtbauamt (untere Baurechtsbehörde) beantragen.

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Erforderliche Unterlagen
  • Lageplan
  • Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1 : 100
    Sie muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. Alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume müssen in den Grundrissen mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein.
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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

bis zu 3 Einheiten 300 Euro je Fall,
jede weitere Einheit 1/4 der vollen Gebühr.

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Sonstiges

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu

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