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Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen

Nach Vorlage des Originalschriftstückes werden die von Ihnen benötigte Anzahl Kopien gefertigt und beglaubigt.

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Voraussetzungen

Sie möchten Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen oder Negative amtlich beglaubigen lassen.

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Anfertigung von Kopien (A4) 1,00 Euro für die erste Seite,
für jede weitere Seite 0,50 Euro,

Beglaubigung 2,50 Euro, ab der zweiten Seite 0,50 Euro.

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Rechtsbehelf

keiner

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Sonstiges

Personenstandsurkunden (Geburts-, Heiratsurkunde etc.) werden nur für Rentenzwecke von der Rentenstelle beglaubigt, ansonsten wenden Sie sich bitte an das Standesamt, welches die Urkunde ausgestellt hat.

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Zugehörigkeit zu

Logo der Region Stuttgart Logo der Heckengäu Natur Nah Die ehemalige freie Reichsstadt Weil der Stadt mit den Stadtteilen Merklingen,
Schafhausen, Münklingen und Hausen liegt ca. 30 km westlich von Stuttgart im
idyllischen Heckengäu und ist auf jeden Fall einen Besuch wert!