Rathaus

Dienstleistungen A-Z

Abwasser entsorgen

Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks müssen Sie das Abwasser ordnungsgemäß entsorgen.
Das bedeutet, dass Sie das Abwasser über einen Grundstücksentwässerungskanal an die öffentliche Kanalisation anschließen müssen.

Ausnahme hiervon kann das anfallende Regenwasser sein.

Abwasser ist

  • Wasser, das durch Gebrauch verunreinigt ist,
  • Wasser, das in seinen Eigenschaften oder in der Zusammensetzung verändert ist,
  • das von befestigten Flächen abfließende und gesammelte Niederschlagswasser.

Kanalisationen sammeln und transportieren das Abwasser. Kläranlagen behandeln es und leiten es dann in Gewässer. Teilweise reinigen auch Industriebetriebe Abwasser und leiten es direkt in Gewässer.

Im Interesse einer gesicherten Abwasserentsorgung dürfen Feuchttücher, Küchenkrepp oder Zeitungspapier nicht über die Toiletten entsorgt werden.
Auch Windeln und andere Hygieneartikel sowie Desinfektionstücher gehören nicht in die Toilette, sondern in den Restmüll. Diese Stoffe sind reißfest und lösen sich nicht in Wasser auf.
Nur Toilettenpapier darf über die Toilette entsorgt werden.

^
Voraussetzungen

keine

^
Verfahrensablauf

Die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer wird zur Zahlung der Abwassergebühren von Amts wegen aufgefordert.

Informationen dazu finden Sie auch unter "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".

^
Erforderliche Unterlagen

keine

^
Frist/Dauer

keine

^
Kosten/Leistung
Die Kommunen erheben die Abwassergebühren durch einen Gebührenbescheid auf der Grundlage einer Satzung.
Die Höhe der Gebühren legen die Kommunen oder Zweckverbände auf Grundlage einer eigenen Kostenkalkulation selbst fest.

Die Kosten für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung trägt der Grundstücksbesitzer. In jedem Haushalt gibt es einen Wasserzähler, der die Menge des verbrauchten Wassers anzeigt.

Nähere Informationen zu den Abwassergebühren, zu den Ermäßigungen und besonderen Regelungen, vor allem für Neubaugebiete, können Sie in der Abwassersatzung nachlesen
^
Rechtsbehelf

keiner

^
Sonstiges
^
Rechtsgrundlage
^
Zugehörigkeit zu
^
Verwandte Dienstleistungen

Logo der Region Stuttgart Logo der Heckengäu Natur Nah Die ehemalige freie Reichsstadt Weil der Stadt mit den Stadtteilen Merklingen,
Schafhausen, Münklingen und Hausen liegt ca. 30 km westlich von Stuttgart im
idyllischen Heckengäu und ist auf jeden Fall einen Besuch wert!