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Ausdruck aus dem Handelsregister beantragen
Das Handelsregister ist ein amtliches Verzeichnis. Es wird elektronisch geführt. Auf Wunsch erstellt Ihnen das Registergericht einen Ausdruck von den Eintragungen und den eingereichten Dokumenten.
Beispiel: Namen der Personen, die für das eingetragene Unternehmen vertretungsberechtigt sind.
Sie erhalten Informationen
- über Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) oder Einzelkaufleute und
- zu Tatsachen und Rechtsverhältnissen, die im Geschäftsleben wichtig sind.
keine
keine
keine
Wenn Sie die Daten online abrufen:
- Abruf von Daten aus dem Register: EUR 4,50 je Registerblatt
- Abruf von Dokumenten, die zum Register eingereicht wurden: EUR 1,50 je abgerufener Datei
Wenn Sie den Ausdruck persönlich oder elektronisch beantragen
- und in Papierform möchten:
- für einfache Ausdrucke: EUR 10,00
- für amtliche Ausdrucke: EUR 20,00
- und im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs möchten:
- für eine unbeglaubigte Datei: EUR 5,00
- für eine beglaubigte Datei: EUR 10,00
keine
- § 9 des Handelsgesetzbuchs (HGB) (Einsichtnahme in das Handelsregister)
- § 30a der Handelsregisterverordnung (HRV) (Ausdrucke)
- Nr. 17000 bis 17003 der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zu § 3 Absatz 2 des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG)
- Nr. 1140 und 1141 der Anlage zu § 4 Absatz 1 des Gesetzes über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz - JVKostG)