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Dienstleistungen A-Z

Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)

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Voraussetzungen

keine

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Verfahrensablauf

Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an uns. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.

Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.

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Frist/Dauer

keine

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Rechtsbehelf

keiner

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Sonstiges

Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen.
Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.

Wenn sich der Eigentümer nach vier Wochen nicht gemeldet hat, gilt das Tier als herrenlos. Es kann dann an Interessenten weitervermittelt werden.

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Rechtsgrundlage

Logo der Region Stuttgart Logo der Heckengäu Natur Nah Die ehemalige freie Reichsstadt Weil der Stadt mit den Stadtteilen Merklingen,
Schafhausen, Münklingen und Hausen liegt ca. 30 km westlich von Stuttgart im
idyllischen Heckengäu und ist auf jeden Fall einen Besuch wert!