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Gaststättengewerbe – Gestattung bis zu vier Tagen beantragen

Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, kann Ihnen die zuständige Behörde dies gestatten, und zwar

  • unter erleichterten Voraussetzungen,
  • auf Widerruf.

Hinweis: Weder eine Gaststättengestattung noch eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie für die bloße Abgabe von

  • alkoholfreien Getränken,
  • unentgeltlichen Kostproben,
  • bereits zubereiteten Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb für die Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen an Hausgäste.
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Mitarbeiter
  • Bürger- und Ordnungsamt | Ordnungswidrigkeiten/Märkte/Gaststätten
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Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Sie versorgen Besucherinnen und Besucher lediglich aus Anlass eines besonderen Ereignisses mit Speisen und Getränken.
  • Als Veranstalter müssen Sie die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen bei der Durchführung der Veranstaltung beachten.
    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die genauen Anforderungen. Maßgeblich sind beispielsweise folgende Bestimmungen:
  • Sie müssen eine für die Veranstaltung verantwortliche Person benennen. Diese muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung erreichbar sein.

Tipp: Als Veranstalter haften Sie für mögliche Schäden. Sie sollten daher für einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz sorgen.

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Verfahrensablauf

Sie müssen die Gaststättengestattung schriftlich beantragen. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein. Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen vorlegen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.

Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.

Die zuständige Stelle kann die Gaststättengestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.

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Erforderliche Unterlagen
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Weitere Unterlagen oder Angaben , z.B.
    • die Vorlage eines Mietvertrags für den Ort der Veranstaltung
    • nähere Angaben dazu, wie nicht zumutbare Belästigungen durch Lärm vermieden werden sollen.
    • Grundrissplan
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Kosten/Leistung

Mindestens 30,00 Euro

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Rechtsbehelf

Widerspruch beziehungsweise Klage

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Rechtsgrundlage

Landesgaststättengesetz (LGastG)

  • § 1 (LGastG) in Verbindung mit

Gaststättengesetz (GastG)

Gaststättenverordnung GastVO)

Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)

  • § 3a (LVwVfG) Elektronische Kommunikation
  • § 42a (LVwVfG) Genehmigungsfiktion in Verbindung mit

Gewerbeordnung (GewO)

  • § 6a Absatz 2 (GEWO) Entscheidungsfrist, Genehmigungsfiktion

Personalausweisgesetz (PAuswG)

  • § 18 (PAuswG) Elektronischer Identitätsnachweis

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • § 78 (AufenthG) Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium

De-Mail-Gesetz (De-Mail-G)

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Weitere Hinweise
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Zugehörigkeit zu

Logo der Region Stuttgart Logo der Heckengäu Natur Nah Die ehemalige freie Reichsstadt Weil der Stadt mit den Stadtteilen Merklingen,
Schafhausen, Münklingen und Hausen liegt ca. 30 km westlich von Stuttgart im
idyllischen Heckengäu und ist auf jeden Fall einen Besuch wert!