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Grundstückswertermittlung beantragen

Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert eines Grundstücks

Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (zum Beispiel Erbauseinandersetzung, Darlehensaufnahme) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen. Dafür werden Gutachten ausgefertigt, die in der Regel den Verkehrswert (Marktwert) für die folgenden Objekte bestimmen:

  • bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
  • unbebaute Grundstücke
  • unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
  • grundstücksgleiche Rechte (zum Beispiel Erbbaurechte)
  • Eigentumswohnungen

In Baden-Württemberg erstatten die bei den Gemeinden gebildeten Gutachterausschüsse Verkehrswertgutachten. Auch freie Sachverständige können Verkehrswerte ermitteln.

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Voraussetzungen

Die Erstattung eines Gutachtens durch den Gutachterausschuss erfordert einen Antrag. Einen Antrag dürfen stellen:

  • Eigentümer und Eigentümerinnen oder
  • diesen gleichstehende Berechtigte (z.B. Erbbauberechtigte)
  • Inhaber oder Inhaberinnen anderer Rechte am Grundstück
  • Pflichtteilsberechtigte (die nächsten Angehörigen)
  • Gerichte und Justizbehörden

Hinweis: Kaufinteressenten sind nicht antragsberechtigt.

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Verfahrensablauf
Sie können die Grundstückswertermittlung bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragen. In Ihrem Antrag müssen Sie Ihre Berechtigung dazu darlegen. Teilen Sie auch mit, welches Grundstück beziehungsweise welches Recht an welchem Grundstück Sie bewertet haben möchten.

Das Gutachten erhalten Sie in schriftlicher Form.

Wenn nicht anders bestimmt oder nichts vereinbart wird, sind die Gutachten der Gutachterausschüsse nicht bindend.

Für die Ermittlung des Verkehrswertes werden vor allem berücksichtigt:

der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag)
die rechtlichen Gegebenheiten
Dazu zählen:

der Entwicklungszustand
der beitragsrechtliche Zustand des Grundstücks
der abgabenrechtliche Zustand des Grundstücks und
Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht

die tatsächlichen Eigenschaften des Grundstückes und die sonstige Beschaffenheit wie:

Grundstücksgröße
Grundstücksgestalt
Bodenbeschaffenheit
Bebauung
die Lage des Grundstücks

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Erforderliche Unterlagen

Es können unterschiedliche Unterlagen (zum Beispiel Lagepläne) notwendig sein. Diese Unterlagen fordert der Gutachterausschuss bei Bedarf bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller an.

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Frist/Dauer

Eine Frist, innerhalb der eine Grundstücksermittlung durchgeführt sein sollte, ist in den Rechtgrundlagen nicht enthalten.

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Kosten/Leistung
Die Kosten sind gestaffelt und hängen von der Ausganssituation, Aufwand und Wert des zu bewertendem Objekts.

Zum Beispiel liegt ein Wertgutachten für ein Einfamilienhaus mit einem Objektwert von etwa 300.000,00 Euro bei 900,00 Euro.
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Rechtsbehelf

Die Rechtsgrundlagen sehen keinen Rechtsbehelf gegen den als Gutachten ermittelten Grundstückswert vor.

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Sonstiges

Nähere Hinweise zur Beantragung einer Grundstückswertermittlung sind beim örtlich zuständigen Gutachterausschuss oder bei freien Sachverständigen zu erfahren.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu

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Schafhausen, Münklingen und Hausen liegt ca. 30 km westlich von Stuttgart im
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