Dienstleistungen A-Z
Gutachten für Grundstücke und Immobilien erstellen lassen
Der Gutachterausschuss der Stadt Weil der Stadt erstellt auch Gutachten. Diese Dienstleistung gehört zu den freiwilligen Dienstleistungen der Verwaltung.
Durch die Neutralität und Ortsnähe wird diese Dienstleitsung gerne beansprucht und von Gerichten akzeptiert.
Durch die Neutralität und Ortsnähe wird diese Dienstleitsung gerne beansprucht und von Gerichten akzeptiert.
Für die Erstellung von Gutachten muss eine Auskunfts- und Vorlagepflicht gemäß § 197 BauGB vorliegen.
Dem Gutachterausschuss ist zum Zweck der beantragten Wertermittlung Einblick in die Bauakten des Bauamts, die Unterlagen der Gebäudeversicherung, das Grundbuch und das Liegenschaftskataster, Einholung Auskünfte über grundstücksbezogene Abgaben beim Steueramt ermöglicht werden.
Für die Durchführung der Wertermittlung ist die Besichtigung, insbesondere bei bebauten Grundstücken, erforderlich. Den Besichtigungstermin geben wir Ihnen mindestens eine Woche vorher telefonisch bekannt. Wir bitten sie deshalb, zu veranlassen, dass zum angegebenen Zeitpunkt möglichst sämtliche Räume des
Wertermittlungsgegenstandes zugänglich sind und entweder Sie oder eine sonst mit den örtlichen Verhältnissen vertraute Person anwesend ist. Eine evtl. notwendige Verlegung des Termins bitten wir rechtzeitig mit uns abzusprechen.
Dem Gutachterausschuss ist zum Zweck der beantragten Wertermittlung Einblick in die Bauakten des Bauamts, die Unterlagen der Gebäudeversicherung, das Grundbuch und das Liegenschaftskataster, Einholung Auskünfte über grundstücksbezogene Abgaben beim Steueramt ermöglicht werden.
Für die Durchführung der Wertermittlung ist die Besichtigung, insbesondere bei bebauten Grundstücken, erforderlich. Den Besichtigungstermin geben wir Ihnen mindestens eine Woche vorher telefonisch bekannt. Wir bitten sie deshalb, zu veranlassen, dass zum angegebenen Zeitpunkt möglichst sämtliche Räume des
Wertermittlungsgegenstandes zugänglich sind und entweder Sie oder eine sonst mit den örtlichen Verhältnissen vertraute Person anwesend ist. Eine evtl. notwendige Verlegung des Termins bitten wir rechtzeitig mit uns abzusprechen.
Sie müssen einen Antrag auf Erstellung eines Gutachtens stellen.
Folgende Anlagen sind dem Antrag unbedingt beizufügen:
Folgende Anlagen sind dem Antrag unbedingt beizufügen:
- unbeglaubigter Grundbuchauszug über Abt. I und II (in jedem Fall beifügen)
- unbeglaubigter Katasterauszug ( in jedem Fall beifügen)
- Altlastenhinweis
- Gebäudebrandversicherungsanschlag aktueller Auszug
- Teilungserklärung bei Wohnungs- und Teileigentum
- Aufteilungsvereinbarung, Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft der letzen 2 Jahre
- Verwaltungsabrechnung
- Aufteilungsplan
- Einzelwirtschaftsplan
- Sondernutzungsrechte (Bei Wohneigentum auf jeden Fall beifügen)
- weitere Unterlagen (Verträge, Vollmacht, Erbschein, Testamentsvollstreckerzeugnis usw.)
Wir sind bemüht, die Wertermittlung möglichst schnell durchzuführen. Die Bearbeitungszeit nimmt einige Monate, in Anspruch. Bei Antragstellung wird dem Antragsteller eine etwaiger Termin genannt.
Aus Gründen der Gleichbehandlung erfolgt die Erledigung der Aufträge in der Regel nach ihrem zeitlichen Eingang.
Die Gebühr für ein Gutachten ist abhängig vom Aufwand und Objektwert. Fragen Sie bitte im Einzelfall nach.
Durch Datenbeschaffung und Hinzuziehung von Spezialsachversändigen können weitere Kosten entstehen.
Die Stornierungsgebühren betragen 75,00 Euro
Durch Datenbeschaffung und Hinzuziehung von Spezialsachversändigen können weitere Kosten entstehen.
Die Stornierungsgebühren betragen 75,00 Euro