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Gartenhausgebiete - Bauvorschriften einsehen
Baurechtliche Vorschriften in Gartenhausgebieten
Nicht überall können Gerätehütten im Außenbereich aufgestellt werden. Vor Allem im Frühjahr entdecken viele ihr Gartenstückle neu und planen dann bauliche Verbesserungen. Daher ist zunächst einmal zu prüfen, ob das Grundstück im Gartenhausgebiet liegt oder nicht. Doch auch hier gibt es baurechtliche Vorschriften und nicht alles ist unbegrenzt zulässig.
Die Bauvorschriften müssen eingehalten werden und sie gelten nicht nur beim Errichten von Gartenhäuschen, sondern auch für Gewächshäuser, Terassenüberdachungen, Geräteschuppen, Wasserbecken und vielem mehr.
Was erlaubt ist oder nicht und wofür eine Genehmigung beantragt werden muss, ergibt sich aus den Baugesetzen und den jeweiligen Bebauungsplänen.
Wir empfehlen deshalb jedem Eigentümer sich vor einer Baumaßnahme bei deer Stadtverwaltung oder dem Landratsamt zu erkundigen, ob das Vorhaben in der geplanten Form zulässig ist. Die Bebauungspläne vorher anzusehen, erspart späteren Ärger.
Denn bei baulichen Anlagen, die nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen, ist das Landratsamt und Baurechtsbehörde oftmals gezwungen Beseitigungs- und Rückbauverfügungen zu erlassen. Wenn das passiert muss beispielsweise der Geräteschuppen wieder abgerissen oder verkleinert werden, was nach dem Errichten ein zweites Mal Geld und Zeit kostet. Dies lässt sich leicht vermeiden, wenn vorher die baurechtliche Zulässigkeit geklärt wird.
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Stadtbauamt | Baurecht, Bauordnung
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