Aktuelle Nachricht
Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 18.03.2020
24.03.2020
Stadt Weil der Stadt
Landkreis Böblingen
Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung der Stadt Weil der Stadt über die Untersagung von Veranstaltungen und von Versammlungen vom 18.03.2020
Landkreis Böblingen
Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung der Stadt Weil der Stadt über die Untersagung von Veranstaltungen und von Versammlungen vom 18.03.2020
Die Allgemeinverfügung vom 18.03.2020 über die Untersagung von Veranstaltungen und Versammlungen, welche gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 und 2, § 16 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LvwVfG) und §§ 49 ff. des Polizeigesetzes Baden-Württemberg (PolG) erlassen wurde, wird rückwirkend zum 21.03.2020 aufgehoben.
Begründung:
Die Allgemeinverfügung der Stadt Weil der Stadt wird aufgehoben, da zwischenzeitlich eine weitergehende Verordnung der Landesregierung erlassen wurde und die Allgemeinverfügung der Stadt Weil der Stadt dadurch keine Wirkung mehr entfaltet.
Weil der Stadt, den 25.03.2020
Thilo Schreiber
Bürgermeister
Stadtverwaltung Weil der Stadt