Aktuelle Nachricht
Neue Benutzungsgebühren für die städtischen Kitas
In seiner Sitzung am 26. Juli 2022 hat der Gemeinderat neue Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Weil der Stadt ab 01.09.2022 festgesetzt.
Im Kindergartenbereich (Ü3) erhöhen sich die Betreuungsgebühren für die Halbtagsbetreuung (HT) um ca. 4,6%. Die Betreuung im Rahmen der Verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) und für die Ganztagsbetreuung (GT) steigt um ca. 8%. Im Kleinkindebereich (U3) liegt die Gebührenerhöhung bei allen Betreuungszeiten bei durchschnittlich ca. 4%. Die Betreuungsgebühren für die Schülerbetreuung an den fünf Grundschulen werden ebenfalls um ca. 8% erhöht.
Städtetag, Gemeindetag und die kirchlichen Verbände in Baden-Württemberg empfehlen den Trägern der Kindertageseinrichtungen jährlich, wie hoch die Betreuungsgebühren für die Regelzeitbetreuung im Kindergartenbereich und für eine 6-stündige Betreuung im Krippenbereich sein sollten. Dabei wird angestrebt, dass rund 20% der Betriebsausgaben durch Gebühreneinnahmen gedeckt werden. In den Kindertageseinrichtungen der Stadt Weil der Stadt liegt der Kostendeckungsgrad deutlich unter 20%. Die Gebühren, die die Eltern entrichten, decken lediglich 13% bis 14% der Betriebsausgaben der städtischen Kindertageseinrichtungen.
Bei der Kleinkindbetreuung sowie bei der Halbtags- und Regelzeitbetreuung für Kindergartenkinder hat sich der Gemeinderat an die empfohlenen Gebühren der kommunalen und kirchlichen Verbände gehalten und die Betreuungsgebühren ab 01.09.2022 entsprechend festgesetzt. Für die Verlängerte Öffnungszeit und die Ganztagsbetreuung machen die Verbände keine konkreten Gebührenvorschläge. Sie weisen lediglich darauf hin, dass im Kindergarten bei der sechsstündigen Verlängerten Öffnungszeit ein Zuschlag von bis zu 25% auf die Regelzeit-Gebühr gerechtfertigt sein kann. Der Zuschlag für die sechsstündige Verlängerte Öffnungszeit in städtischen Kindergärten lag bislang bei 20% und wird ab September 2022 auf 25% erhöht. Dies führt zu einer Gebührensteigerung um ca. 8%.
Aus Sicht der Verwaltung und des Gemeinderats ist die Gebührenerhöhung aus mehreren Gründen gerechtfertigt:
- Im Kindergarten (Ü3) ist der gesetzlich festgelegte Mindestpersonalschlüssel pro Stunde bei VÖ- und GT-Betreuung höher als bei HT-/RG-Betreuung und somit steigen auch die Personalaufwendungen für Kita-Träger bei VÖ- und GT-Betreuungsangeboten an.
- Auf Anregung des Gesamtelternbeirats wurde bei den VÖ- und GT-Gebühren der Zuschlag bei Einzeltagen von 15% auf 3% reduziert. Damit liegen die neuen Betreuungsgebühren bei einem Betreuungszeitenmix unter den bislang geltenden. Außerdem sinken aufgrund der Betreuungszeitenreduzierung im Ganztag von 17:00 auf 16:00 Uhr generell die GT-Gebühren. Beispiel: Eine Familie mit einem Ü3-Kind, das an zwei Tagen die Ganztagsbetreuung bis 17:00 Uhr und an drei Tagen die VÖ-Betreuung bis 14:30 Uhr besucht, muss aktuell 283,00 Euro an die Stadt entrichten (ohne Verpflegungspauschale). Ab September würden die Betreuungsgebühren bei gleicher Betreuungszeit bei 272,40 Euro liegen. Aufgrund der reduzierten GT-Betreuungszeit betragen die Betreuungsgebühren tatsächlich ab September 256,80 Euro.
- Angesichts der im Mai 2022 erfolgten Tarifabschlüsse im Sozial- und Erziehungsdienst sowie der im Herbst anstehenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst geht die Verwaltung im nächsten Jahr von Personalkostensteigerungen im pädagogischen Bereich von über 7% aus, was für die Stadt Mehrausgaben von ca. einer halben Million Euro bedeutet. Dagegen rechnet die Verwaltung trotz der Erhöhung der Benutzungsgebühren für die Kita- und Schülerbetreuung lediglich mit Gebühren-Mehreinnahmen von knapp 40.000 Euro. Das bedeutet, dass sich der Kostendeckungsgrad, der im letzten Jahr bei unter 14% lag, weiter verringern und damit noch deutlicher unter den von den kommunalen und kirchlichen Verbänden angestrebten 20% liegen wird.
- Die laufenden und geplanten Bauprojekte (Anbau Kita Rappelkiste, Neubau Kita-Quartier an der Kirchenburg, Neubau Häugern-Kita, …), die notwendig sind um in Zukunft den Bedarf an Betreuungsplätzen im Stadtgebiet zu decken, werden die Betriebskosten und damit den städtischen Zuschussbedarf für die Kindertageseinrichtungen weiter erhöhen.
Stadtverwaltung und Gemeinderat sind sich bewusst, dass die beschlossenen Gebührenerhöhungen für Familien eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeuten. Man hofft dennoch auf das Verständnis der Eltern, denn der geringe Kostendeckungsgrad von unter 14% zeigt, dass der Großteil der Kinderbetreuungskosten von der Allgemeinheit getragen wird. Voraussichtlich wird auch in Zukunft eine jährliche Gebührenanpassung erforderlich sein, um die weiter steigenden Betriebskosten zumindest teilweise abzufedern.