Bauen in Überschwemmungsgebieten
Einführung
Hochwassergefahr bedeutet nicht nur ein Risiko für Eigentum evtl. sogar für Leib und Leben. Auch rechtlich müssen Grundstücke, die unmittelbar von Hochwasser durch Gewässer betroffen sein könnten, gesondert betrachtet werden. Für Bauherren und Planer sind zusätzliche gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen. Unter Umständen können Grundstücke oder Grundstücksteile nicht bebaubar sein.Hochwassergefahrenkarten
Landesweit wurden in den letzten Jahren mit großem Aufwand sogenannte Hochwassergefahrenkarten (HWGK) erstellt. Mit modernen technischen Mitteln wurden Gewässer und Gewässerumland gescannt und vermessen. Mit aufwändig berechneten Geländemodellen konnten verschiedene Hochwasserszenarien simuliert werden. Die simulierten Daten wurden mit tatsächlichen Hochwasserereignissen verglichen.Das Resultat dieser Berechnungen wurde in unterschiedliche Hochwasserereignisse unterteilt und in die neuen Hochwassergefahrenkarten eingetragen:
- Hochwasserereignisse, die alle 10 Jahre stattfinden können (sog. HQ10)
- Hochwasserereignisse, die alle 50 Jahre stattfinden können (sog. HQ50)
- Hochwasserereignisse, die alle 100 Jahre stattfinden können (sog. HQ100)