Bauverwaltung, Stadtbauamt
Das Stadtbauamt
Das Stadtbauamt ist als untere Baurechtsbehörde für baurechtliche Entscheidungen,wie z. B. Baugenehmigungen, Bauvorbescheide oder Anträge im Kenntnisgabeverfahren zuständig. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne in baurechtlichen Fragen.
Ebenso zu unseren Aufgaben gehören neben der Annahme und Bearbeitung von Bauanträgen, Angrenzerbenachrichtigungen, die Vergabe von Hausnummern, die Bauüberwachung, der Brandschutz, Statik sowie das Führen des Baulastenbuchs und der Bauakten. Auch Denkmal-, Umwelt- und Landschaftsschutz gehören zu unseren Aufgaben.
Um Einsicht in die Bauakten nehmen zu dürfen oder Kopien daraus zu erhalten, müssen Sie Eigentümer sein oder eine schriftliche Vollmacht vorlegen können.