Wirtschaft & Bauen

Kontakt

Herr
Jürgen Hanselmann
Stadtbauamt | Bauanträge | Vorbeugender Brandschutz
Fax:
07033 521-200
Frau
Lena Hoffmann
Stadtbauamt | Sachgebietsleitung Baurecht, Bauordnung, Denkmalschutz
Fax:
07033 521-200
Herr
Arnd Jocher
Stadtbauamt | stellv. Sachgebietsleitung Baurecht, Bauordnung, Denkmalschutz
Fax:
07033 521-200
Logo Bauantrag

Von der Planung zur Genehmigung

Fragestellungen in der Planungsphase

  • Welche Art der Nutzung und Bebauung ist für dieses Grundstück zulässig, und zwar welche allgemein und welche nur ausnahmsweise?
  • Welches Maß der Nutzung muss eingehalten werden (Wie hoch darf ich bauen? Wie viele Quadratmeter meines Grundstückes darf ich überbauen?)
  • Welche Teile des Grundstücks dürfen überbaut werden, welche nicht? (Wie nahe darf ich an die Straße heranbauen? Muss der rückwärtige Teil des Grundstücks frei bleiben?)
  • Gibt es weitere Vorschriften z.B. zur Gestaltung, zum Lärmschutz oder ökologische Festsetzungen?
  • Zum Bauantrag: Der Gesetzgeber ermöglicht verschiedene Vorgehensweisen, die - vom Bauherrn / Planer richtig gewählt - das Verfahren erleichtern können (siehe unten)
  • Bei der Einreichung eines Bauantrags unbedingt beachten:
    Merkblatt Einreichung eines Bauantrags

Die verschiedenen Verfahren erläutert


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Schafhausen, Münklingen und Hausen liegt ca. 30 km westlich von Stuttgart im
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