Wirtschaft & Bauen

Bodenrichtwerte

Allgemeine Informationen

Gemäß § 196 BauGB sind auf Grund der Kaufpreissammlung flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (sog. Bodenrichtwerte). Es sind Richtwertzonen zu bilden, die jeweils Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Die Bodenrichtwerte beziehen sich dabei stets auf unbebaute Grundstücke. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs.1 BauGB).

Es gilt zu beachten, dass Bodenrichtwerte keine besonderen Grundstücksmerkmale berücksichtigen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in seinen wertbeeinflussenden Eigenschaften können somit eine Änderung des spezifischen Marktwerts gegenüber dem Bodenrichtwert bewirken.

Der Gutachterausschuss ermittelt, wenn keine häufigere Ermittlung bestimmt ist, die Bodenrichtwerte jeweils auf das Ende eines jeden geraden Kalenderjahres.

Hinweis: Die aktuellen Bodenrichtwerte können im landesweiten Portal Boris BW unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de oder im Geoportal der Stadt Weil der Stadt unter https://www.geonline-gis.de/portale/weilderstadt.htm eingesehen werden.


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