Lärmaktionsplan Weil der Stadt
Die EU-Umgebungsrichtlinie legt ein europaweites einheitliches Konzept zur Vermeidung und Verminderung von schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm fest. Sie verpflichtet zur Erfassung der Lärmbelastung durch Umgebungslärm aus den wesentlichen Lärmquellen. Gemäß § 47 d Abs. 5 Bundesimmissionsschutzgesetz sind Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation bzw. alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und ggfs. zu überarbeiten.
Die Stadt Weil der Stadt hat bereits im Jahre 2016 einen Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr aufgestellt. Aufgrund einer neuen Lärmkartierung steht nun eine Überarbeitung des Lärmaktionsplanes an. Im Unterschied zu dem Lärmaktionsplan von 2016 sind die Kommunen lediglich für die Hauptverkehrsstraßen und nicht mehr für die Bahnstrecken zuständig.
Der fertige Lärmaktionsplan enthält ein Katalog an Maßnahmen, der an die jeweils zuständigen Behörden übermittelt wird. So können ggfs. lärmmindernde Maßnahmen bei den Fachämtern auf den Weg gebracht werden. Das Planwerk selbst – von der Rechtsnatur mit einer Verwaltungsvorschrift zu vergleichen – entwickelt dabei allerdings keine Außenwirkung. Rechtsansprüche Dritter auf die (zeitnahe) Durchführung von Maßnahmen ergeben sich daraus keine.
Umsetzung
In der Sitzung des Gemeinderats am 27. April 2021 wurde die Einleitung des Verfahrens förmlich beschlossen. In der Zwischenzeit hat der Lärmaktionsplan die Entwurfsreife erreicht.
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 28.09.2021 den Entwurf des Lärmaktionsplans gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Die Beteiligung erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfs.
Die Endfassung des Lärmaktionsplans Stufe 3 wurde unter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats am 25.01.2022 mit 5 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.
Der beschlossene Lärmaktionsplan kann im Rathaus Merklingen, Stadtbauamt, Kirchplatz 2, Zimmer 15, 71263 Weil der Stadt während den allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Bitte beachten Sie, dass für Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung die 3G-Regelung gilt.
Hier können Sie den aktuellen Lärmaktionsplan Stufe 3 ansehen.
Hier können Sie den Lärmaktionsplan Stufe 2 (veraltet) ansehen.
Stand: 27.01.2022