Wirtschaftsrelevante Informationen über Maßnahmen
gegen die Auswirkungen der Covid19-Pandemie
Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,
gemäß aktueller Corona-Verordnung hat das Landesgesundheitsamt gestern Abend die Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg ausrufen. Im Nachfolgenden informieren wir Sie kurz über die damit einhergehenden Einschränkungen. Diese Änderung gilt ab Mittwoch, den 03.11.2021: mehr Infos
Wir versuchen auf dieser Seite die wichtigsten Informationen für Sie zusammenzufassen. Bitte haben Sie Verständnis, sollte diese Seite nicht den aktuellsten Stand wiedergeben. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Stand vom 03.11.2021, 09:00 Uhr
Bitte beachten Sie auch, dass die Wirtschaftsförderung der Stadt Weil der Stadt keine Rechtsberatung durchführen darf. Alle hier dargestellten Informationen sind kein Ersatz für eine Rechtsberatung. Eine Checkliste darüber, was Unternehmen jetzt tun sollen, finden Sie auf den Seiten des Bundesverbands Deutscher Unternehmensberater. Sprechen Sie in jedem Fall mit Ihrer Hausbank, Ihrem Vermieter gewerblicher Räume sowie möglichen Zulieferern.
Navigation
- Aktuelle Verordnung
- Hilfsmaßnahmen
- Hotlines für Unternehmen
- Webinare und Hilfetools
- Weitere Informationen für die Tourismusbranche und Gastronomie
- Umfrage zur Lage der Unternehmen in Weil der Stadt (Mai 2020)
Newsticker Land
Aktuelle Verordnung
Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Informationen zum aktuellen Stufenplan.
Einschränkungen zum 03.11.2021 für nicht geimpfte und nicht genesene Personen
- PCR-Testpflicht in vielen Bereichen: mehr Infos
- Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt darf sich nur mit 5 weiteren Personen treffen. Ausgenommen davon sind geimpfte oder genesene Personen.
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, Kultureinrichtungen, Messen, gastronomische Betriebe, Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen dürfen bei 3G nur mit einem PCR-Test besucht werden
- Für den Einzelhandel gelten außer den allgemeinen Hygienevorgaben wie Maskenpflicht in Innenräumen, Abstandsgebot, Verpflichtung zur Erstellung eines Hygienekonzepts keine zusätzlichen Zugangsbeschränkungen.
- Ausgenommen sind: neben geimpften und genesenen Personen auch Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt – dazu zählen auch Schwangere und Stillende, da es hier erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt. Paare, die nicht zusammen leben, gelten als ein Haushalt.
Wesentliche Änderungen der Corona Verordnugn BaWü (ab 14.05.21)
- Bei der Maskenpflicht sind auch die Standards KF94 und KF99 mit aufgenommen.
- Aufnahme der Ausnahmeregelungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes für vollständig geimpfte und genesene Personen.
- Die Ausnahmeregelungen für vollständige geimpfte Personen gelten nur, wenn sie keine akuten Symptome einer Corona-Infektion zeigen.
Weitere Informationen
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (gültig vom 10.09.21 bis 24.11.21): mehr Infos
Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen
Der Arbeitgeber kann den ihm bekannten Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigen, eine entsprechende Auskunftspflicht der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber besteht jedoch weiterhin nicht: mehr Infos
Ausnahmen: §23a Infektionsschutzgesetz
Infoseite des Bundesamtes für Arznei und Medizinprodukte über zugelassene SARS-CoV2 (Corona) Tests (professionelle Anwendung & Eigenanwendung): mehr Infos
Hilfsmaßnahmen
Corona-Förderinstumente des Bundes auf einen Blick
Übersicht des Bundeswirtschaftsministeriums über aktuelle Corona Hilfsprogramme
Ausführliche Informationen und die Links zur Beantragung: finanzielle Corona-
- Verlängerung des erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber bis zum 31. Dezember 2021: mehr Infos
- Corona-Förderinstrumente des Bundes und der Länder auf einen Blick: mehr Infos
- Entscheidungsfinder: welche Corona-Hilfe kann ich für mich und meinen Unternehmen beantragen: mehr Infos
- Antragsfristen: mehr Infos
- FAQs: mehr Infos
Hotlines für Unternehmen
- Wo kann ich mich seriös informieren?
Information der IHK Stuttgart - Hotline des Gesundheitsamtes des Landkreises Böblingen
Telefon 0 70 31 / 6 63 - 17 40 (Achtung: längere Wartezeiten) - Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums
Telefon: 030 346465100
Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr 8:00 bis 12:00 Uhr - Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus
Telefon: 0 30 18615 1515
Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr - Hotline zu Fördermaßnahmen
Förderhotline: 03018615 8000
Mo - Do 9:00 bis 16:00 Uhr
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html - Beantragung von Kurzarbeitergeld
Zuständig ist die Arbeitsagentur Böblingen
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video
Unternehmerhotline der Bundesagentur: 0800 45555 20 - Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen
BAFA-Hotline: 06196 908-1444
E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de - Finanzamt Leonberg
Bitte nutzen Sie zur Kontaktaufnahme dieses Formular - Ratgeberseite der Handwerkskammer Region Stuttgart
Häufig gestellte Fragen - Ratgeberseite der IHK Reginon Stuttgart
Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Gastronomiebetriebe - Ratgeberseite der Wirtschaftsförderung der Region Stuttgart
Umfassende Auflistung von Unterstützungsmaßnahmen
Webinare und Hilfetools
- Regelungen zum Kurzarbeitergeld
(IHK Region Stuttgart in Kooperation mit der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit)
https://www.youtube.com/watch?v=vc3cy6pPshM&feature=youtu.be
- Liquiditätshilfe beantragen, wie geht das?
(IHK Stuttgart Bezirkskammer Göppingen)
https://www.youtube.com/watch?v=XEBjAUCmn_E - Google My Business
GMB ist einfach einzurichten, leicht zu bedienen, kostenfrei und sehr effektiv, wenn es darum geht, die Online-Auffindbarkeit Ihres Unternehmens zur erhöhen. Kundinnen und Kunden können Ihr Unternehmen über Google finden und mit Ihnen in Kontakt treten. Zudem haben Sie zusätzliche Werbe-und Absatzmöglichkeiten, die Sie nutzen können, um neue Kundinnen und Kunden zu erreichen.
Weitere Informationen für die Tourismusbranche und Gastronomie
Der Deutsche Tourismusverband hat Informationen herausgegeben mit folgendem Hinweis:
„Die rechtliche Einordnung dieser außergewöhnlichen Umstände kann durch den DTV nur allgemein und unter Vorbehalt erfolgen. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht geben.“
https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus.html
Die Tourismus Marketing Baden-Württemberg hat auf dieser Seite auch weiterführende Links zum Thema aufgeführt
https://bw.tourismusnetzwerk.info/2020/03/18/corona-pandemie-laufend-aktualisierte-informationen/
Beim Dehoga gibt es ebenfalls weiterführende Links zum Thema Kurzarbeit oder das Papier „Nothilfeprogramm für das Gastgewerbe“
https://www.dehoga-bundesverband.de/presse-news/aktuelles/dehoga-informiert-coronavirus/
Umfrage zur Lage der Unternehmen in Weil der Stadt (Mai 2020)
Im Mai 2020 führte die Stadtverwaltung Weil der Stadt eine Umfrage zur Lage der Unternehmen während der Corona Pandemie durch.
Die Ergebnisse finden Sie hier.