Ideen, Vorschläge, Diskussionsstoff:
Die Stadtverwaltung Weil der Stadt setzt auf eine neue Online Plattform, um die
Bürgerinnen und Bürger verstärkt mitzunehmen. Die Ideenwand bietet nicht nur die
Möglichkeit, Ideen zu einzelnen Themen zu sammeln, sondern ermöglicht auch Abstimmungen, Terminfindungen und Umfragen.
Durch die Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend konnte die Ideenwand
dankenswerterweise schnell und unkompliziert umgesetzt werden.
Gibt es zu einem konkreten Thema eine Bürgerbeteiligung, wird auf der städtischen
Website, auf Social Media und im Wochenblatt darüber informiert.
Aktuelle Bürgerbeteiligungen:
FAQ zur unechten Teilortswahl
Die unechte Teilortswahl ist ein besonderes Wahlverfahren in Baden-Württemberg.
Bei dem Wahlverfahren wird den Teilorten eine bestimmte Anzahl von Sitzen im Gemeinderat garantiert. Die Teilorte können zu Wohnbezirken zusammengefasst werden. Die Kandidaten werden auf dem Stimmzettel getrennt nach Wahlvorschlag (z.B. Partei) und Wohnbezirk aufgestellt.
Bei einer echten Teilortswahl kann der Wähler seine Stimmen nur an die Kandidaten seines Wohnbezirks vergeben. Bei der unechten Teilortswahl kann der Wähler seine Stimmen an die Kandidaten des gesamten Stadtgebiets vergeben.
Wie in vielen anderen Städten Baden-Württembergs wurde auch in Weil der Stadt die Einführung der unechten Teilortswahl in den Eingliederungsvereinbarungen der 1970er-Jahre vorgesehen. 1975 fand die
erste Wahl unter Anwendung der unechten Teilortswahl statt.
Um den damals noch selbständigen Gemeinden den Integrationsprozess in die neue Gesamtstadt zu erleichtern, wurde die unechte Teilortswahl eingeführt. Dieses besondere Wahlverfahren sollte den Teilorten nämlich eine Vertretung im Gemeinderat sichern.
Welche Sitzverteilung ist in Weil der Stadt festgelegt?
Weil der Stadt: 11 Sitze
Merklingen: 7 Sitze
Schafhausen: 3 Sitze
Münklingen und Hausen : 3 Sitze
Die festgelegten Sitzzahlen der einzelnen Wohnbezirke müssen zu den aktuellen örtlichen Verhältnissen passen. Hierzu gehört beispielsweise die aktuelle Einwohnerzahl. Vor Zusammenlegung der beiden Teilorte waren Weil der Stadt (-10,68 %) und Hausen (-9,50 %) im Gemeinderat unterrepräsentiert. Die Teilorte Merklingen (+5,74%), Schafhausen (+12,05 %) und Münklingen (+14,63 %) waren dagegen im Gemeinderat überrepräsentiert. Eine so hohe Abweichung hätte bei einer Klage dazu führen können, dass die Gemeinderatswahl 2024 für ungültig erklärt wird.
Durch die Bildung eines gemeinsamen Wohnbezirks der Teilorte Münklingen und Hausen in Kombination mit der Festlegung einer der Sitzzahl auf 24 wurden deutlich geringere Abweichungen und somit eine höhere Rechtssicherheit erzielt.
Die unechte Teilortswahl sichert eine bestimmte räumliche Verteilung der Gemeinderatssitze im Stadtgebiet. Ohne die unechte Teilortswahl könnten theoretisch alle Gemeinderäte aus einem Wohnbezirk kommen. Die anderen Wohnbezirke könnten also theoretisch „leer ausgehen“.
Ob mit oder ohne unechte Teilortswahl: Jeder Gemeinderat ist dem Gemeinwohl der ganzen Stadt und nicht nur dem Gemeinwohl seines Teilorts verpflichtet. Bei Abschaffung der unechten Teilortswahl fallen die Ausgleichssitze weg. Die Zahl der Gemeinderäte würde dann 22 betragen. Mit
der unechten Teilortswahl könnten dagegen bis zu 48 Gemeinderäte im Gemeinderat sitzen. Je höher die Zahl der Gemeinderäte, desto höher sind beispielsweise auch die Kosten (z.B. Sitzungsentschädigung). Die Wahl wird für den Wähler einfacher. Das Risiko für ungültige Stimmzettel sinkt. 2019 waren 4,4 % der Stimmzettel in Weil der Stadt ungültig. In Gemeinden ohne unechte Teilortswahl gab es nur 2,5 % ungültige Stimmzettel. Bei der unechten Teilortswahl werden die Bewerber auf ihre Wohnbezirke aufgeteilt. Dadurch schöpfen Wähler ihre Stimmenkontingente weniger aus. 2019 wurde das Stimmenkontingent in Weil der Stadt zu 83,9
% ausgenutzt. In Gemeinden ohne unechte Teilortswahl waren es 88,4 %. Die unechte Teilortswahl schränkt die Wahlfreiheit der Wähler systembedingt ein.
Beispiel: 2019 gab es sechs Kandidaten aus dem Teilort Hausen. Da für Hausen aber nur ein Sitz vorgesehen war, konnte der Wähler maximal einen Kandidaten aus Hausen wählen. Da der Wähler einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben kann, konnten also maximal drei Stimmen je Stimmzettel nach Hausen gehen. Ohne unechte Teilortswahl hätten alle sechs Kandidaten gewählt werden können. Durch die Vergabe von bis zu drei Stimmen, hätten also bis zu 18 Stimmen je Stimmzettel nach Hausen gehen können.
Die unechte Teilortswahl kann per Bürgerentscheid oder Gemeinderatsbeschluss abgeschafft werden.
Die Zahl der Städte, die die Gemeinderatswahl nach den Regeln der unechten Teilortswahl durchführen, ist seit der Kommunalreform in den 1970er-Jahren stetig und kräftig zurückgegangen. Konkret von 717 Städten bei den Wahlen 1975 auf 384 Städten bei den Wahlen 2019.
Die Vorgaben zur Aufstellung der Wahlvorschläge durch die Parteien/Wählervereinigungen und die Vorgaben zur Stimmabgabe durch die Wähler unterscheiden sich bei den beiden Wahlverfahren deutlich. Eine Aussage, wie die Wahl 2019 ohne unechte Teilortswahl ausgegangen wäre, kann daher nicht getroffen werden.
Bei der Kommunalwahl 2024 wird wie gewohnt nach dem Verfahren der unechten Teilortswahl gewählt. Denn durch die Änderung des Wahlsystems wird auch die Aufstellung der Wahlvorschläge grundlegend geändert. Dafür wäre eine längere Vorbereitungszeit notwendig.
Im März hat sich der Gemeinderat mit der unechten Teilortswahl beschäftigt und die oben erklärte Zusammenlegung der Wohnbezirke von Münklingen und Hausen beschlossen. Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, dass bis Ende 2024 über die Aufhebung oder die Beibehaltung der unechten Teilortswahl entschieden werden soll. Die Bürgerumfrage soll hierfür ein erstes Meinungsbild liefern.