Öffentliche Ausschreibungen
Beabsichtigte Ausschreibungen
Hier informieren wir Sie gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A fortlaufend über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000,- € ohne Umsatzsteuer.
- Derzeit liegen keine beabsichtigten beschränkten Ausschreibungen vor
Vergebene Aufträge
Hier informieren wir Sie nach Zuschlagserteilung über die Erteilung von Aufträgen gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A, sowie § 30 Abs. 1 UVgO.
- Derzeit liegen keine vergebenen Aufträge vor.
Was ist eine Ausschreibung?
Möchte die Stadtverwaltung eine bestimmte Bau/Liefer- oder Dienstleistung beschaffen, muss sie dies ab einer gewissen Auftragssumme im Rahmen einer Ausschreibung tun. In der Ausschreibung definiert die Stadtverwaltung was sie beschaffen möchte und fordert Unternehmen zu einer Angebotsabgabe auf.
Wieso überhaupt Leistungen ausschreiben?
Als öffentlicher Auftraggeber möchten wir sicherstellen, dass durch gerechten Umgang mit Unternehmen ein fairer Wettbewerb um unsere Aufträge ermöglicht wird. Dieser Wettbewerb soll eine wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln sicherstellen. Oftmals wird auch für die Gewährung von Fördermitteln, die Durchführung einer Ausschreibung verlangt.
Ist lediglich der Preis entscheidend?
Auch wenn der Preis stets ein Kriterium ist, entscheidet dieser nicht alleine. Im Rahmen der Ausschreibung soll das „wirtschaftlichste Angebot“ ermittelt werden. Dabei können auch Aspekte wie z.B. Nachhaltigkeit in der Entscheidung berücksichtigt werden.