Katz, Jürgen
Erster Beigeordneter
Was ist geplant? Was sind die Etappen & Meilensteine? Und was kostet das Projekt? Informieren Sie sich über die Sanierung des Gebäudes Marktplatz 14, auch bekannt als Altes Rathaus.
Was ist geplant?
Bereits im März 2022 hatte die Stadtverwaltung die Gewerbeeinheiten des Gebäudes mit dem Ziel erworben, dort eine Gastronomie mit Außenbewirtschaftung auf dem Marktplatz zu etablieren. Inzwischen befinden sich auch die Wohnungen in den Obergeschossen im Eigentum der Stadt, beziehungsweise der Erwerb der letzten Wohnung steht unmittelbar bevor.
Aufgrund jahrzehntelanger Vernachlässigung durch die damaligen Eigentümer weist das Gebäude erhebliche Schäden auf. Neben gravierenden Brandschutzmängeln sind auch die technischen Anlagen veraltet. Zudem zeigen sich deutliche Schäden an der Bausubstanz, der Fassade und am Dach. Eine umfassende Sanierung ist daher unumgänglich.
Mitte 2022 hatte der Gemeinderat die Gewerbeeinheit an einen Pächter vergeben. Da sich die Sanierung jedoch deutlich aufwändiger gestaltet, als ursprünglich angenommen, hat sich auch die geplante Neueröffnung der Gastronomie verschoben. Als Lösung wurde bekanntermaßen ein Container zur Außenbewirtschaftung auf dem Marktplatz aufgestellt.
Der Baubeginn ist für Ende Mai 2026 geplant. Zuvor werden der Bauantrag eingereicht und das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Die Gewerbeeinheit soll im November 2027 an den Pächter übergeben werden, der anschließend den Innenausbau der Gastronomie übernimmt. Bis Februar 2028 sollen alle Arbeiten abgeschlossen sein.
Was wurde bereits erreicht?
Die Stadt Weil der Stadt hat mit Kaufvertrag vom 4. März 2022 Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss und Keller des Gebäudes Marktplatz 14 (ehemalige „Brasserie“) erworben.
Ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss zum Erwerb der Gewerbeeinheit war nichtöffentlich am 23. November 2021 gefasst worden.
Das Gebäude soll wieder eine gastronomische Nutzung bekommen.
Durch jahrzehntelange Vernachlässigung seitens der früheren Eigentümer sind verschiedene Mängel an der Bausubstanz und den haustechnischen Anlagen entstanden, die eine umfassende Sanierung erforderlich machen. Unter anderem sind gravierende Brandschutzmängel, veraltete Installationsleitungen sowie sichtbare Schäden an den Außenwänden und im Dachbereich zu beheben.
Die geplante Sanierung des Gebäudes erfolgt abschnittsweise, um eine zeitnahe Eröffnung der Gastronomie zu ermöglichen.
Den Sanierungsbeschluss bezüglich der Anteile der Stadt an dem Gebäude hat der Gemeinderat im Oktober 2023 gefasst.
Anschließend folgten Abstimmungen mit den weiteren Eigentümern des Gebäudes, an deren Ende die Wohnungseigentümerversammlung nun ebenfalls den Beschluss für die Gesamtsanierung des Gebäudes gefällt hat.
Durch eine Gesetzesänderung müssen nun alle Planungshonorare, auch die der Fachplaner, berücksichtigt werden. Liegt das Gesamthonorarvolumen über 215.000 Euro, muss europaweit, in einem sogenannten VgV-Verfahren, ausgeschrieben werden. Dieses komplexe Verfahrens soll von einem externen Fachmann begleitet werden. Das hat der Gemeinderat im November beschlossen.
Objektplanung, Tragwerksplanung, Elektroplanung, HLS-Planung, Brandschutzplanung und Planungsleistungen der Bauphysik: Nach der Ausschreibung hat der Gemeinderat diese Planungsleistungen an die Fachbüros vergeben.
Das „Alte Rathaus“ (Gebäude Marktplatz 14) wird umfassend saniert. In der Sitzung Ende Oktober hat der Gemeinderat mehrheitlich bei einer Nein-Stimme und drei Enthaltungen den Baubeschluss erneuert und die Verwaltung beauftragt, die Bauleistungen gewerkweise auszuschreiben.
Was kostet das Projekt?
Die ursprüngliche Kostenschätzung aus dem Juli 2023 lag bei rund 4,6 Millionen Euro. Nach aktueller Berechnung werden nun jedoch Gesamtkosten von rund 5,8 Millionen Euro veranschlagt. Die Kostensteigerung ist hauptsächlich auf die hohen Anforderungen des Landesamtes für Denkmalpflege, z. B. bei der Sanierung des Dachstuhls, zurückzuführen.
Aus Sicht der Stadtverwaltung gehen diese Vorgaben über das zur Erhaltung des historischen Gebäudes Notwendige hinaus. Durch eine vereinfachte Bauausführung könnten rund 300.000 Euro eingespart werden. Dazu sollen weitere Abstimmungen mit dem Landesdenkmalamt erfolgen.
Für das Projekt können Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm „Sanierungsgebiet Marktplatz“ eingesetzt werden. Die Förderquote liegt bei rund 50 Prozent der Gesamtkosten.
Gelingt es, die Kosten für die Dachsanierung zu senken, läge die Förderung bei rund 2,7 Millionen Euro, während etwa 2,8 Millionen Euro aus dem städtischen Haushalt finanziert werden müssten.
Geschichte
Als ehemaliges Rathaus der Stadt Weil der Stadt hat das Gebäude eine große historische Bedeutung. Im Jahr 1479 kaufte die Stadt das Steinhaus, welches in seinem Ursprung ein steinerner mittelalterlicher Wohnturm ist, den Freiherren von Gemmingen ab. Es gibt außerdem Hinweise, dass es sich bei diesem Gebäude um den Sitz der staufischen Stadtregierung gehandelt haben könnte. Genauere Angaben, etwa über das Baujahr, liegen dem Stadtarchiv leider nicht vor. Bekannt ist aber, dass das städtische Spital im großen Keller des Hauses seine Weinvorräte lagerte.
In den Jahren 1810 bis 1837 gehörte das Gebäude zum Handelshaus der berühmten Weiler Familie Gall. Im weiteren 19. Jahrhundert sind Tierarzt Jacob Friedrich Schaufele und
Kaufmann Friedrich Wiedersheim als Besitzer genannt.
Im 20. Jahrhundert (ab 1920) wurde das Gebäude als Haushaltswarengeschäft geführt.
Zwar gehört die Sanierung des Alten Rathauses nicht unmittelbar in die Reihe der Pflichtaufgaben Neubau Schulcampus, Baubetriebshof, Kindergartenquartier an der Kirchenburg oder Unterbringungsgebäude für Geflüchtete.
Dennoch nimmt dieses markante und historische Gebäude eine Sonderstellung ein: Es prägt den Marktplatz und ist für die Belebung der Innenstadt von zentraler Bedeutung.
Ein wichtiges Argument für die Sanierung und den dauerhaften Erhalt des fast 700 Jahre alten Gebäudes ist jedoch die attraktive Förderquote von 50 Prozent. Diese Förderung steht ausschließlich der Stadt Weil der Stadt zur Verfügung - und das auch nur während der Laufzeit des Sanierungsgebiets.
Ein weiterer Vorteil der städtischen Sanierung ist der direkte Einfluss auf die künftige Nutzung – ein Aspekt, der bei einer privaten Investition nicht gegeben wäre.