Vor gesetzlichen Feiertagen ist das Grillen von 08:00 Uhr bis 00:00 Uhr erlaubt.
Zusammen grillen und gesellig beisammen sein oder abends am Lagerfeuer sitzen - all das ist an der Kuppelzen möglich.
Kostenfrei
Die Grillstelle kann nicht reserviert oder gemietet werden. Eine Voranmeldung ist ebenfalls nicht notwendig.
Das Feuer machen und Grillen ist nur in den fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt. Eine erwachsene Person muss immer in der Nähe sein.
Zum Feuermachen darf nur trockenes unbehandeltes Holz oder Grillkohle verwendet werden.
Vor dem Verlassen des Grillplatzes müssen das Feuer und die Glut vollständig gelöscht werden.
Auf dem gesamten Gelände müssen Hunde an der Leine geführt werden.
Das Verrichten der Notdurft ist auf dem Grillplatz nicht zulässig.
Bitte verlassen Sie den Grillplatz so, wie Sie ihn gerne vorfinden würden – aufgeräumt. Dann können auch andere Besucher weiterhin Spaß am gemeinsamen Grillen in der Natur haben.