Familienpass der Stadt Weil der Stadt beantragen

Mit dem Familienpass der Stadt Weil der Stadt können Sie oder Ihre Kinder (einzeln oder gemeinsam) folgende Vergünstigungen in Anspruch nehmen:

  • Kursgebühren der Volkshochschule Leonberg (keine Einzelveranstaltungen und max. 1 Kurs pro Person im Semester)
  • Eintrittspreise bei kulturellen Veranstaltungen der Stadt Weil der Stadt
  • Eintrittspreise des Hallenbades
  • Ermäßigungen für das Stadtmuseum und das Keplermuseum
  • monatliche Betreuungskosten (Elternbeiträge) für Kinder in Einrichtungen der Stadt Weil der Stadt (dies gilt nur, soweit das Kreisjugendamt bzw. Kreissozialamt die Kosten nicht ganz oder teilweise übernimmt.)
  • Ermäßigung der Teilnahmegebühr bei der städtischen Stadtranderholung
  • Viele Träger kultureller, sozialer und sportlicher Einrichtungen gewähren auf Ihre Veranstaltungen und / oder Beiträge Vergünstigungen. Informationen darüber erhalten Sie beim jeweiligen Träger bzw. Veranstalter.

Kontakt

Folgende Personengruppen mit Hauptwohnsitz in Weil der Stadt können den Familienpass nutzen:

  • Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II), die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII), die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien und Alleinerziehende, die Wohngeld empfangen und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

  • Neuester Bescheid über laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeldbescheid, Arbeitslosengeld oder Alg II
  • Nachweis über Bezug von Kindergeld (Kontoauszug)
  • Der Nachweis über die Höhe der Einkünfte ist durch eine entsprechende Erklärung und durch Vorlage des letzten Lohnsteuer- bzw. Einkommenssteuerbescheides oder z.B. durch Unterhaltsnachweis oder eine Rentenbescheid zu erbringen.

keine

freiwillige Leistung

Amt für Renten und Soziales, Kapuzinerberg 14, Zimmer 06