Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden
Informationen zur Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung in der Stadt Weil der Stadt finden Sie auf der Seite Kinderbetreuung.
Verwaltung Kindertagesbetreuung
Amt für Jugend und Soziales, Kindertageseinrichtungen +1 Weitere
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf.
Fragen Sie nach den Öffnungszeiten, Mahlzeitenangebot und nach den erzieherischen Schwerpunkten.
Klären Sie vor Ort das genaue Anmeldeverfahren und die Anmeldefristen. Erkundigen Sie sich, ob Sie Ihr Kind für mehrere Einrichtungen anmelden können.
Von der Einrichtung, für die Sie sich entscheiden, oder dessen Träger erhalten Sie ein Formular für die ärztliche Untersuchung ausgehändigt.
Lassen Sie es von der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt ausfüllen.
Die ärztliche Bescheinigung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen.
Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die
Hinweis: Bei Kindern mit Behinderung empfiehlt es sich, vor der Aufnahme mit der Einrichtung und seinem Träger Kontakt aufzunehmen, um eventuell erforderliche zusätzliche Unterstüzung zu klären.
abhängig von der Einrichtung
Informationen zu den Kosten der städtischen Kindertageseinrichtungen finden Sie auf der Seite Kinderbetreuung im aktuellen Gebührenverzeichnis.
kein
Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTAG):
Infektionsschutzgesetz (IfSG):
Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden.
Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.
keine
13.05.2025 Kultusministerium Baden-Württemberg und Sozialministerium Baden-Württemberg