#7 Hätten Sie's gewusst?
Hätten Sie's gewusst?
Bei der nächsten Gemeinderatswahl gilt ein anderes Wahlsystem.
Bei der nächsten Gemeinderatswahl im Jahr 2029 wird in Weil der Stadt ein anderes Wahlsystem angewendet. Die unechte Teilortswahl wurde nach der letzten Wahl im Herbst 2024 abgeschafft.
Die unechte Teilortswahl ist ein besonderes Wahlsystem. Dabei wird jedem Teilort eine feste Anzahl von Sitzen im Gemeinderat garantiert. So soll sichergestellt werden, dass auch kleinere Teilorte vertreten sind.
In Weil der Stadt gab es die unechte Teilortswahl seit 1975. Hauptgrund für die Abschaffung war das komplizierte Wahlsystem.
Bei der unechten Teilortswahl können nur so viele Kandidaten aus einem Teilort gewählt werden, wie dem Teilort Sitze garantiert sind. Dadurch wird die Wahlfreiheit eingeschränkt und es kommt häufig vor, dass die Wähler ihr Stimmenkontingent nicht voll ausschöpfen.
Das zeigte sich auch bei der letzten Gemeinderatswahl: 4,5 Prozent der Stimmzettel waren ungültig. Zum Vergleich: In Gemeinden ohne unechte Teilortswahl lag der Anteil bei rund 2,5 Prozent.
Auch für die Wahlhelfer war das Verfahren fehleranfälliger. Bei der letzten Wahl wurden beispielsweise acht Stimmzettel versehentlich als ungültig gewertet.
Ein weiterer Grund für die Abschaffung ist die Zahl der Gemeinderatssitze. Bei der letzten Wahl waren 24 Sitze zu vergeben. Durch Ausgleichssitze hat der Gemeinderat aktuell 26 Sitze. Mit der Abschaffung der unechten Teilortswahl entfallen künftig die Ausgleichssitze. Ein kleinerer Gemeinderat kann die Entscheidungsfindung erleichtern und Kosten reduzieren.
Ja. Jeder Gemeinderat muss die Interessen der Gesamtstadt vertreten – unabhängig davon, aus welchem Teilort er kommt.
Auch die Erfahrungen anderer Gemeinden zeigen: Nach der Abschaffung der unechten Teilortswahl bleiben kleinere Teilorte im Gemeinderat vertreten. Teilweise konnten sie sogar mehr Sitze erreichen. Denn die Kandidaten können unabhängig von ihrem Wohnort gewählt werden.
Wie viele Kandidaten aus einem Teilort künftig im Gemeinderat sitzen, hängt nur noch von der Aufstellung der Kandidaten und vom Wählerwillen ab.
2029 wird der Gemeinderat nach dem allgemeinen Verhältniswahlrecht gewählt. Entscheidend ist, wie viele Stimmen die Kandidaten erhalten. Aus welchem Teilort sie kommen, spielt für die Sitzverteilung keine Rolle.
Auch die Zahl der Gemeinderatssitze ändert sich: Künftig richtet sie sich nach der Einwohnerzahl. Für eine Stadt in der Größenordnung von Weil der Stadt sind gesetzlich 22 Gemeinderatssitze vorgesehen.