Bericht aus dem Gemeinderat vom 20. Oktober 2026
Bericht aus der Sitzung
Vorlage: 2026/195
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen - Ja 15 (BM 1, FWV 3, CDU 4, GRÜNE 5, FDP 2); Nein 2 (FWV 1, SPD/LINKE 1); Enthaltung 0; Befangen 0
Beschluss:
1. Die Berechnungsgrundlagen der Gebührenkalkulation werden zur Kenntnis genommen.
2. Die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Bestattungswesen wird mit einem Kostendeckungsgrad von 100% beschlossen. Die Änderungssatzung wird wie folgt ergänzt: Bei § 9, Ziffer 4.2, beträgt die Gebühr 220,00 €/Jahr. Die Satzung ist auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.
Vorlage: 2026/199
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen - Ja 15 (BM 1, FWV 3, CDU 4, GRÜNE 5, FDP 2); Nein 0; Enthaltung 2 (FWV 1, SPD/LINKE 1); Befangen 0
Beschluss: Die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung wird beschlossen. Die Änderungssatzung wird unter Ziffer I. wie folgt ergänzt:
Der Paragraph 11 Absatz 1 wird aufgehoben und mit einer Ergänzung neu gefasst:
§ 11 Reihengräber
(1) Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen sowie für die Beisetzung von Aschen (Urnenreihengräber), die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Eine Verlängerung bei Kindergräbern ist möglich.
Die Änderungssatzung ist auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.
Vorlage: 2026/190
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
Information: Der Gemeinderat nimmt vom Sachstand Kenntnis.
Vorlage: 2026/200
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - Ja 17; Nein 0; Enthaltung 0; Befangen 0
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, im Stellenplan 2027 eine Stelle im Stadtarchiv im Umfang von 0,4 VZÄ mit einem kw-Vermerk („künftig wegfallend“) zu versehen. Die Nachbesetzung der zum 30. Juni 2028 voraussichtlich frei werdenden Stelle erfolgt frühestens sechs Monate nach dem tatsächlichen Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaberin mit einem Umfang von 0,5 VZÄ.
Vorlage: 2026/201
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - Ja 17; Nein 0; Enthaltung 0; Befangen 0
Beschluss: Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 12 Abs. 4 des Landesarchivgesetzes Baden-Württemberg (LArchG) beschließt der Gemeinderat die Neufassung der Archivordnung der Stadt Weil der Stadt als Satzung in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.
Vorlage: 2026/198
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
Information: Der Gemeinderat nimmt den Finanzzwischenbericht 2026 zur Kenntnis.
Vorlage: 2026/171
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - Ja 17; Nein 0; Enthaltung 0; Befangen 0
Beschluss: Die anliegende Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Städtisches Hallenbad“ der Stadt Weil der Stadt wird als Satzung beschlossen. Sie ist auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.
Vorlage: 2026/196
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - Ja 17; Nein 0; Enthaltung 0; Befangen 0
Beschluss: Die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs „Städtisches Hallenbad“ der Stadt Weil der Stadt zum 1. Januar 2020 einschließlich Anhang und Anlagen wird hiermit festgestellt.
Vorlage: 2026/197
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - Ja 17; Nein 0; Enthaltung 0; Befangen 0
Beschluss: Die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs „Städtisches Wasserwerk“ der Stadt Weil der Stadt zum 1. Januar 2020 einschließlich Anhang und Anlagen wird hiermit festgestellt.
Vorlage: 2026/192
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - Ja 17; Nein 0; Enthaltung 0; Befangen 0
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt von der im Zuge der Wiederinbetriebnahme der Hermann-Hesse-Bahn erfolgten Erneuerung der Bahnübergänge „Steckental“ und „Malersbuckel“ und der damit einhergehenden Kostenbeteiligung des Straßenbaulastträgers Stadt Weil der Stadt gemäß §13 (1) Eisenbahnkreuzungsgesetzt Kenntnis.
2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die jeweiligen Rechnungen über den Anteil des Straßenbaulastträgers zu begleichen und diese als außerplanmäßige Ausgaben im Haushalt 2026 zu verbuchen.
Vorlage: 2026/191
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen - Ja 15 (BM 1, FWV 3, CDU 4, GRÜNE 4, SPD/LINKE 1, FDP 2); Nein 0; Enthaltung 1 (GRÜNE 1); Befangen 1 (FWV 1)
Beschluss: Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, für das Projekt Marktplatz 14
a) die Heizungsarbeiten an die Firma Kläger Haustechnik GmbH &Co. KG, aus Freudenstadt, für 275.611,21 € brutto und
b) die Lüftungsarbeiten an die Firma Gauß GmbH, aus Nagold, für 223.825,30 € brutto und
c) die Sanitärarbeiten an die Firma Braun Bad Manufaktur GmbH &Co. KG, aus Nagold, für 275.303,77 € brutto und
d) die Stark- und Schwachstromarbeiten an die Firma Widmann Elektrotechnik GmbH, aus Weil der Stadt, für 249.359,93 € brutto
zu vergeben.
Alle Abstimmungsergebnisse aus der Gemeinderatssitzung vom 20. Oktober finden Sie im