Die Bestattungsgebühren werden erhöht
Städtische Nachrichten
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung nach intensiver Beratung eine Erhöhung der Bestattungsgebühren beschlossen.
Die Gebühren werden so erhöht, dass sie 100 Prozent der Kosten decken. Wie hoch die Gebühren bemessen sein dürfen, ist gesetzlich geregelt. Die Stadt darf keine höheren Gebühren verlangen, als tatsächlich Kosten entstehen. Mit den Gebühreneinnahmen erzielt die Stadt also keinen Gewinn – weder im Bestattungswesen, noch in anderen Bereichen.
Werden die Kosten nicht vollständig durch Gebühren gedeckt, muss die Stadt den fehlenden Betrag aus dem allgemeinen Haushalt finanzieren. Das bedeutet: Liegt der Kostendeckungsgrad unter 100 Prozent, trägt die Allgemeinheit die Kosten.
Die Erhöhung der Bestattungsgebühren ist keine Konsolidierungsmaßnahme. Die Gebührenerhöhung erfolgt also unabhängig von der angespannten Finanzlage. Die Gebühren wurden zuletzt im Jahr 2019 erhöht. Seitdem sind die Kosten gestiegen. Deshalb ist es notwendig, die Gebühren nun entsprechend anzupassen. Die neuen Gebühren gelten ab dem 1. Januar 2027.
In derselben Sitzung hat der Gemeinderat auch die Änderung der Friedhofsordnung beschlossen. Neben der Anpassung der Nutzungszeit wurden auch die neuen alternativen Bestattungsformen auf den Friedhöfen Weil der Stadt und Merklingen aufgenommen. Über die neuen Bestattungsformen wird die Stadtverwaltung demnächst gesondert informieren.