Häufige Fragen und Antworten zum Baugebiet Häugern-Nord

Städtische Mitteilungen

Am Dienstag hat der Gemeinderat mit großer Mehrheit bei 16 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Häugern-Nord gefasst. Mit diesem Beschluss wird für das geplante Wohngebiet Baurecht geschaffen. Parallel wurde am Montag mit der Umwandlung der Streuobstwiese begonnen. 

Wir haben aktuelle Fragen und Antworten zu dem Thema zusammengefasst. 

Braucht man heute wirklich noch ein Neubaugebiet in dieser Größe?

Kurz gesagt: Ja! Weil der Stadt liegt im wirtschaftsstarken Landkreis Böblingen und in der Region Stuttgart. Regionalplanerisch bildet Weil der Stadt ein Unterzentrum mit Siedlungsschwerpunkt entlang der S-Bahn-Achse. Genau hier soll Wohnraum entstehen. Entsprechend groß und dringend ist der Bedarf an Wohnraum. Dies belegen zahlreiche Prognosen und Studien, unter anderem die Bertelsmann-Studie.

Auch die Bauplatzvergabe im nur 700 Meter Luftlinie entfernten Gebiet „Südlich der Schwarzwaldstraße“ zeigt, dass die Nachfrage nach Wohnraum ungebrochen ist. Daran haben auch neue Rahmenbedingungen wie gestiegene Baukosten oder Zinsen nichts geändert.  Vielmehr war die Nachfrage so groß, dass die Verwaltung mit dem Vergabeverfahren nach Rangliste an ihre Grenzen gestoßen ist. Deshalb hat der Gemeinderat öffentlich beschlossen, die restlichen Grundstücke nach und nach zu versteigern, also ein anderes Verfahren zu wählen. Die Versteigerungen bestätigen die nach wie vor hohe Nachfrage und den Bedarf.

Klar ist aber auch, dass Häugern-Nord das letzte große Wohngebiet ist, das in Weil der Stadt entwickelt wird. Neben den Argumenten "Ökologie" und "Flächenverbrauch" liegt das auch an den rechtlichen Rahmenbedingungen. Denn ein Großteil der Weiler Gemarkungsfläche ist als Landschafts- oder als Naturschutzgebiet geschützt. Auf diesen Flächen dürfen folglich keine neuen Gebiete ausgewiesen werden.

Warum wird der Wohnraumbedarf nicht durch Innenentwicklung gedeckt?

Leerstehende Wohnungen und Häuser, aber auch unbebaute Grundstücke könnten ebenfalls Wohnraum schaffen. Auch dies hat die Stadtverwaltung systematisch und neutral untersuchen lassen und die Firma Wüstenrot mit der Erhebung von Baulücken und Flächenpotenzialen beauftragt. Das Ergebnis des Gutachtens zeigt, dass im Innenbereich große Potenziale vorhanden sind. Allerdings hat die Stadtverwaltung auf diese überwiegend privaten Flächen keinen Einfluss. Die Abfrage bei den Eigentümern zeigte überwiegend keine Bereitschaft, die Flächen zu entwickeln. Für die Stadtverwaltung hat die Innenentwicklung daher weiterhin grundsätzlich Vorrang („innen vor außen“), sie kann jedoch den Bedarf nicht in dem selben Maß wie Häugern-Nord decken.

Stichwort Baumfällungen: Warum wurde der Satzungsbeschluss nicht abgewartet?

Der politische Beschluss zur Entwicklung des Baugebiets Häugern-Nord wurde vor 7,5 Jahren im Gemeinderat gefasst. Seitdem ist klar, dass die Streuobstbäume weichen müssen. Im Laufe der Zeit hat der Gemeinderat zahlreiche weitere Beschlüsse gefasst – immer mit dem Ziel, das Wohngebiet zu realisieren. Der Satzungsbeschluss war also für die Baumfällungen weder rechtlich noch politisch notwendig. 

Diese standen vielmehr unter dem Vorbehalt der Genehmigung zur Streuobstumwandlung. Diese Genehmigung war bereits im Juli 2024 erteilt worden. Zwei Naturschutzverbände hatten jedoch gegen die Streuobstumwandlung geklagt. Am Freitag, 22. November, bestätigte das Verwaltungsgericht Stuttgart die Rechtmäßigkeit der Genehmigung. Daraufhin hatte die Stadt am Montag, 25. November, mit den Fällungen begonnen. Dass dies nun ein Tag vor dem Satzungsbeschluss im Gemeinderat am 26. November geschah, ist Zufall. Ohne Klage wären die Bäume bereits Anfang November gefällt worden.

Warum hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Baumfällungen am Montag gestoppt?

Auf Anordnung des VGH in Mannheim wurden die Baumfällungen im Laufe des Montagvormittags gestoppt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Baumfällungen aus Sicht des VGH rechtswidrig waren. Vielmehr soll damit den Antragstellern, also den klagenden Naturschutzverbänden, die Möglichkeit gegeben werden, ihre Beschwerde zu begründen.

Wie funktioniert der Ausgleich der Streuobstwiese?

Insgesamt müssen im Plangebiet rund 140 Streuobstbäume gefällt werden. Als Ausgleich werden 284 Obsthochstämme in einer räumlichen Entfernung von maximal 4 Kilometern zum Plangebiet neu gepflanzt. Rechnet man planinterne Maßnahmen mit ein, so beträgt der Ausgleichsfaktor sogar 2,2. Natürlich haben die neu gepflanzten Bäume nicht sofort den gleichen ökologischen Wert wie die alten Streuobstbäume. Aber: Die gefällten Baumstämme bleiben als Lebensraum für Tiere erhalten. Denn die Totholzstämme werden teilweise im oder am Plangebiet wieder aufgestellt. Außerdem wurden bereits 40 Nistkästen für Brutvögel und 40 Fledermauskästen in der Umgebung aufgehängt, um einen funktionellen Ausgleich zu schaffen.

Übrigens: Nach Schätzungen der Stadtverwaltung gibt es in Weil der Stadt rund 168 Hektar Streuobstbestände. 

Wie geht es jetzt weiter?

Um die restlichen Bäume fällen zu dürfen, muss zunächst die Entscheidung des VGH in Mannheim abgewartet werden. Die Naturschutzverbände haben jedoch bereits weitere Klagen, u.a. gegen den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans, angekündigt. Eine verlässliche Aussage, wann gebaut werden kann, ist daher im Moment unmöglich. Der dringend benötigte Wohnraum wird also noch auf absehbare Zeit in die Warteschleife geschickt werden.

Redaktion

Stadt Weil der Stadt