Häugern: Streuobstumwandlung auch vom VGH bestätigt

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Beschwerden abgewiesen

Die Stadtverwaltung informiert, dass der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg die Beschwerden des NABU und eines bayerischen Naturschutzverbandes gegen die erteilte Umwandlungsgenehmigung für den Streuobstbestand im Gebiet Häugern-Nord am 13.02.2025 vollumfänglich zurückgewiesen hat. Die Genehmigung ist somit rechtmäßig. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Die Naturschutzverbände waren bereits vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart mit ihren Klagen gescheitert, hatten jedoch Beschwerde beim VGH erhoben. Die Beschwerden hatten keine aufschiebende Wirkung ausgelöst. Der Verwaltungsgerichtshof hatte allerdings während der bereits laufenden Umwandlung am 25.11.2024 die weitere Fällung per Zwischenverfügung untersagt, um den Ausgang des Verfahrens abzuwarten. Das Urteil weist explizit darauf hin, dass die teilweise Rodung keine Auswirkungen auf das Urteil hatte – denn der VGH hatte die ursprüngliche Ausgangssituation der Genehmigung zu beurteilen.

„Das Urteil folgt den Behauptungen der Naturschutzverbände in keinem einzigen Punkt“, erläutert Bürgermeister Walter: „Weder wurde der Bestand falsch beurteilt, noch sind die umfangreichen Ausgleichsmaßnahmen unzureichend. Auch die alternative Wahrheit, es gäbe gar keinen Wohnraummangel, verfing vor Gericht nicht. Zudem wurde richterlich bestätigt, dass es auf unserer Gemarkung schlicht keine sinnvolle alternative Fläche gibt. Die Genehmigung wurde höchstrichterlich in Gänze bestätigt; die Beschwerden waren unbegründet!“

Walter berichtet von Argumentationsmustern, die „an blanke Absurdität grenzen“. So wurde durch die Beschwerdeführer beispielsweise vorgebracht, die Stadt solle alternative Flächen – etwa im 100-jährigen Hochwassergebiet oder im Landschaftsschutzgebiet – vorrangig bebauen, um den Streuobstbestand zu schützen. Ferner wurde u.a. eine „Wohnungsüberversorgung“ behauptet: „Da haben die Beschwerdeführer, entgegen aller Fakten, Prognosen und Studien, einfach blanken Unsinn in den Raum gestellt und gehofft, dass das irgendwo verfängt!“, so Walter, der sich weiterhin „über diese Methoden der Verbände hochgradig irritiert“ zeigt.

Ob die verbliebenen Bäume nun noch im Februar gefällt werden können, muss kurzfristig mit der zuständigen Naturschutzbehörde erörtert werden. Weiterhin ist offen, ob – wie angekündigt – auch der Bebauungsplan durch die Naturschutzverbände beklagt wird. Dies könnte das Projekt erneut um Jahre verzögern.

„Der Beschluss des VGHs hat die Streuobstumwandlung auf ganzer Linie bestätigt“, fasst Walter zusammen. „Von dem Skandal und Präzedenzfall, den BUND, NABU und der SWR mit allen Mitteln konstruieren wollten, bleibt am Ende rein gar nichts mehr übrig. Hier sollten sich alle Beteiligten noch einmal hinterfragen, mit welchen Methoden sie ihre Interessen vertreten und ob sie sich und ihrer Sache damit im Zweifel nicht selbst schaden“, so Walter abschließend.

Pressemitteilung des VGHs

Redaktion

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