Klage gegen die Berichterstattung des SWR beschlossen

Städtische Nachrichten

Ende November wurden die Bäume für das Baugebiet Häugern-Nord gefällt. Der Südwestrundfunk (SWR) hatte darüber mehrfach unwahr und unscharf berichtet. Insgesamt wurde fälschlicherweise der Eindruck erweckt oder zumindest die Möglichkeit in den Raum gestellt, das Handeln der Stadtverwaltung sei nicht rechtmäßig gewesen. Auf die Beschwerden von Bürgermeister Walter hin wurde die Berichterstattung dann an mehreren Stellen vom SWR abgeändert und teilweise mit Korrekturhinweisen versehen. 

Bürgermeister Walter hatte anschließend beim SWR eine formelle Programmbeschwerde eingelegt und gefordert, dass der SWR einen Verstoß gegen seine im SWR-Staatsvertrag gesetzlich verankerten Programmgrundsätze anerkennt. Dort heißt es wörtlich: „Sie [Nachrichten] sind gewissenhaft zu recherchieren und müssen wahrheitsgetreu und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.“

Walter kritisierte insbesondere die mangelnde Recherche des SWR. So wurde in der Berichterstattung offen gelassen, ob ein gerichtliches Verbot für die Fällungen vorlag oder nicht. Dabei wäre dies durch eine einfache Nachfrage der Redakteurin gegenüber der Stadtverwaltung oder dem Verwaltungsgerichtshof innerhalb kürzester Zeit zweifelsfrei überprüfbar gewesen. Zu einem etwaigen Polizeieinsatz („Unter Polizeischutz“), dem Einsatz von „Holzvollerntern“ und der Behauptung, es würden „vor allem Einfamilien- und Reihenhäuser“ gebaut, war offensichtlich ebenfalls unzureichend recherchiert worden, weshalb es zu unwahren Darstellungen in der Berichterstattung kam.

Der Rundfunkrat als zuständiges SWR-Gremium stellte nun mit Blick auf die Programmbeschwerde zwar „journalistische Fehler“ fest, die der SWR auch eingeräumt und korrigiert hatte. Diese wiegen nach Auffassung des Gremiums aber nicht so schwer, als dass der Vorwurf der Verletzung von Programmgrundsätzen gerechtfertigt wäre. Die Abweisung einer Programmbeschwerde ist indes keine Seltenheit. Bei mehreren hundert Programmbeschwerden in den letzten Jahren wurde nur zweimal eine Verletzung der Programmgrundsätze festgestellt. Auch in einem persönlichen Gespräch zwischen Bürgermeister Christian Walter und der Landessenderdirektorin des SWR konnte dahingehend keinerlei Konsens erzielt werden.

Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung nun mehrheitlich dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, die Verletzung der Programmgrundsätze des SWR bei der Berichterstattung über Häugern-Nord durch eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen.

„Der SWR ist mein Lieblingssender und ich bin ein großer Verfechter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es ist extrem wichtig, dass wir einen unabhängigen, qualitativ hochwertigen und im Zweifel öffentlich finanzierten Rundfunk haben. Aber umso kritischer muss man darauf blicken, wie ein öffentlich-rechtlicher Sender berichtet. Und die Berichterstattung, die deutschlandweit über tagesschau.de Verbreitung gefunden hat, hat in unserem Fall ein negatives und falsches Bild vom Handeln der Stadtverwaltung vermittelt“, so Bürgermeister Christian Walter in der Gemeinderatssitzung. 

In der Sitzung wurde die Frage, ob geklagt werden soll, intensiv diskutiert. Denn die Feststellung des Verstoßes durch das Verwaltungsgericht hätte zunächst für den aktuellen Fall eine rein deklaratorische Wirkung. Für die zukünftige Berichterstattung des SWR hätte ein entsprechendes Urteil allerdings eine Bindungs- und Signalwirkung.

Angesichts des niedrigen Streitwerts und der vergleichsweise geringen Kosten des Rechtsstreits hätte die Klage auch ohne einen Gemeinderatsbeschluss in der alleinigen Zuständigkeit der Verwaltung geführt werden können. Dem Rathauschef war es jedoch wichtig, hierfür ein politisches Mandat des Gemeinderates einzuholen. Zwischenzeitlich liegt die Zusage der Rechtsschutzversicherung der Stadt vor, dass die Prozesskosten weitestgehend übernommen werden. 

Die Klage auf Feststellung eines Verstoßes gegen die Programmgrundsätze ist juristisches Neuland. Vergleichbare Fälle sind der Stadtverwaltung nicht bekannt. „Natürlich ist das ein Kampf David gegen Goliath. Und wenn am Ende in der öffentlichen Wahrnehmung herauskommt, dass wir nicht mehr die Holzfällerstadt sind, sondern das gallische Dorf, das sich wehrt, dann ist das ein Bild, mit dem ich gut leben könnte“, betonte Bürgermeister Christian Walter in der Gemeinderatssitzung.

Die Hürde für eine Klage ist indes das sogenannte Feststellungsinteresse. Nur, wenn das Gericht das Feststellungsinteresse des Klägers bejaht, wird die Klage angenommen. Ob und wann es zu einem Prozess kommt, ist also noch offen. 


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Video aus dem Gemeinderat: Bürgermeister Walter zur Klage gegen die Berichterstattung des SWR

Video aus dem Gemeinderat: Gemeinderatsdebatte zu diesem Tagesordnungspunkt (abrufbar bis 28. Mai 2025)

Projektseite zum Baugebiet Häugern-Nord

Redaktion

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